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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter III 2/2001  zurück
strichel_hori

Ab 2001 auch gemeinsame Elternzeit möglich

Die Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum 01. Januar 2001 bringt eine erhebliche Verbesserung der Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder.

Die Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - bleibt weiterhin auf 3 Jahre für jedes Kind begrenzt. Neu ist jedoch die Möglichkeit, dass beide Eltern eine gemeinsame Elternzeit nehmen. Zudem wurde die Grenze für die zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit von bisher 19 auf bis zu 30 Stunden angehoben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Väter und Mütter sind also nicht mehr gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit vollständig zu unterbrechen und können trotzdem die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen.

strichel_hori

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