Ab 2001 auch gemeinsame Elternzeit möglich
Die Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes zum
01. Januar 2001 bringt eine erhebliche Verbesserung der
Gestaltungsmöglichkeiten von Eltern bei der Betreuung
ihrer kleinen Kinder.
Die Elternzeit - früher Erziehungsurlaub - bleibt
weiterhin auf 3 Jahre für jedes Kind begrenzt. Neu
ist jedoch die Möglichkeit, dass beide Eltern eine
gemeinsame Elternzeit nehmen. Zudem wurde die Grenze für
die zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit
von bisher 19 auf bis zu 30 Stunden angehoben. Unter bestimmten
Voraussetzungen besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Verringerung
der Arbeitszeit. Väter und Mütter sind also nicht
mehr gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit vollständig
zu unterbrechen und können trotzdem die Betreuung ihres
Kindes selbst übernehmen.