EURO-Angaben künftiger Leistungen ist bereits
Pflicht
Seit dem 01.08.2001 müssen alle Preisangaben für
Lieferungen und Leistungen, die ganz oder teilweise erst
nach dem 31.12.2001 zu erbringen sind, ausschliesslich in
Euro angegeben werden; eine alleinige Preisauszeichnung
in DM ist in diesen Fällen schon heute unzulässig.
Mehr zur Euro-Umstellung unter http://www.anwaltverein.de/06/01/2001/Tipp43-01.html