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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 11/2001  zurück
strichel_hori

EURO-Angaben künftiger Leistungen ist bereits Pflicht


Seit dem 01.08.2001 müssen alle Preisangaben für Lieferungen und Leistungen, die ganz oder teilweise erst nach dem 31.12.2001 zu erbringen sind, ausschliesslich in Euro angegeben werden; eine alleinige Preisauszeichnung in DM ist in diesen Fällen schon heute unzulässig.

Mehr zur Euro-Umstellung unter http://www.anwaltverein.de/06/01/2001/Tipp43-01.html

strichel_hori

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