Sie überweisen uns auf unser Konto
RA-Kanzlei MENTH
Postbank München
BLZ: 700 100 80
Kto.: 759 080 809
den Erstberatungsbetrag von 190 € ( zzgl. MWSt.)
und faxen oder e-mailen uns den entsprechenden Überweisungsbeleg,
gerne auch mit Stichworthinweisen auf den konkreten Sachverhalt.
Denn vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei in Manacor
einen Telefonberatungstermin.
In diesem Telefonat können Sie dann alle Sie im Zusammenhang
mit dem Erbfall interessierenden Rechts- und Steuerfragen
abklären.
Ausserdem wird Sie der Anwalt in diesem Telefonat
auf weiterhin zu beachtende Gesichtspunkte wie Fristen,
Steuerfallen usw. hinweisen.
Praktisch können Sie sich so kurzfristig das Rechts-
und Steuerfachwissen eines spezialisierten Anwaltes zunutze
machen.
Wird nach dieser Erstberatung bei dieser Hotline sodann
Ihrerseits die Erstellung eines Rechtsgutachtens getätigt
oder die rechtliche und steuerliche Abwicklung des Erbfalles
oder eine Anspruchsgeltendmachung z.B. eines Pflichtteilsanspruches
in Auftrag gegeben, so wird die geleistete Erstberatungsgebühr
auf den später anfallenden Honorarbetrag in Anrechnung
gebracht.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website
www.erbfallhotline-spanien.de