Manchmal absehbar, manchmal überraschend aber immer mit
Belastungen für die nächsten Angehörigen verbunden.
Weiss man wie man in Spanien vorzugehen hat, so ist das eine
Entlastung.
Folgende Einzelschritte stehen an:
1. Todesfeststellung und Ausstellung eines Totenschein durch einen
Arzt
(certificado
medico de defunción).
2. Anzeige des Todesfalles beim deutschen Konsulat
3. Anzeige beim spanischen Standesamt (registro civil) und
Beantragung einer
Sterbeurkunde
(certificado de defunción) sowie eines
Beerdigungsscheins.
(licencia
de enterramiento).
Empfehlung: Gleich mehrere internationale
Sterbeurkunden ausstellen lassen.
4. Organisation der Beerdigung durch die nächsten Angehörigen.
In Spanien ist die zeitnahe Feuerbestattung unter
Einschaltung eines
Beerdigungsinstitutes üblich.
Die
Beerdigungskosten hat letztlich der Erbe zu tragen.
5. Suche nach letztwilligen Verfügungen und Abgabe beim Amtsgericht
des letzten
Wohnsitzes des Verstorbenen in Deutschland.
6. Abfrage des zentralen Testamentsregisters in Spanien
insbesondere wenn der
Verstorbene
seinen Wohnsitz in Spanien hatte oder Nachlassvermögen
in Spanien
vorhanden ist.
Dies ist
frühestens zwei Wochen nach dem Todestag möglich.
7. Auflistung des Nachlassgegenstände durch den potenziellen Erben.
Achtung: Bei drohender Nachlassüberschuldung sind
Ausschlagungsfristen
einzuhalten.
8. Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse des Verstorbenen,
auch
Daueraufträge sowie Informationen an den Arbeitgeber und
Rententräger.
9. Absicherung leerstehender Immobilien.
10. Bei Nachlassvermögen in Spanien gilt es eine
notarielle Erbschaftsannahme
vor einem
spanischen Notar vorzubereiten.
Diese Aufgabe wird in Spanien von Anwälten
übernommen. Finanzielle Vorteile
bringt dies
zudem oft durch die Einbeziehung steuerstrategischer Aspekte
mit sich.
Diese Checkliste wurde erstellt von der
ANWALTSKANZLEI MENTH
Erbrechtskanzlei für Spanien
Rechtsanwalt Abogado – inscrito Günter Menth
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
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