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Der Erbfall mit Vermögen in Venezuela
Rechtsberatung und Koordinierung der Abwicklung durch deutsche
Anwaltskanzlei auf Mallorca
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In Venezuela laufen manche Uhren
anders, nicht erst seit der aktuelle Präsident Hugo Chavez
sich national und international entsprechend in Szene setzt.
Ist ein Familienmitglied nach Venezuela ausgewandert oder
hat es dort investiert, wird man sich als deutschsprachige
Familie gleichwohl, - besser frühzeitig -, mit der Thematik
der erbrechtlichen Vermögensnachfolge zu befassen haben.
Dass die erbrechtliche Rechtsnachfolge in Lande Bolivars
kein leichtes Unterfangen ist, können Sie, soweit Sie der
spanischen Sprache mächtig sind, in der venezolanischen
Tageszeitung Ultimas Horas vom 30.12.2006 im Internet
nachlesen:
http://ayudasucesoralvenezuela.blogspot.com
.
In der anwaltlichen Rechtspraxis zeigen sich bei der
Nachlassabwicklung in Venezuela, verglichen mit Spanien und
Deutschland zwar einige Parallelen, aber auch wesentliche
Unterschiede. Ein klares gesetzlich geregeltes Verfahren
gibt es in Venezuela nicht. Jedenfalls ist der Erbennachweis
beim Zivilgericht 1. Instanz zu beantragen, die
Erbschaftssteuer selbst zu berechnen und mit entsprechender
Erbschaftssteuererklärung binnen 180 Tagen nach dem
Todeszeitpunkt beim venezolanischen Finanzamt, SENIAT,
einzubezahlen.
Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Venezuela,
dann gilt venezolanisches Recht. Auf in Venezuela belegene
Vermögensgegenstände wird praktisch immer die venezolanische
Erbschaftssteuer zu zahlen sein, dies entsprechend einem
progressiven Erbschaftssteuersystem, zudem nach
Verwandtschaftsgrad gestaffelt.
Kinder, welche die Wohnsitzimmobilie des Vererbers
weiterbewohnen, geniessen diesbezüglich
Erbschaftssteuerfreiheit.
Wie kommt man nun als deutscher Rechtsanwalt mit Kanzleisitz
in Spanien/Mallorca dazu, sich mit Erbschaftsangelegenheiten
in Venezuela zu befassen?
Nun, Sprachprobleme gibt es nicht, in Venezuela spricht man
spanisch.
Die Materie internationales Erbrecht ist der zentrale
Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei, namentlich von
deutschsprachigem Klientel mit Vermögen in Spanien.
Hinzu kommt früheres eigenes Rechtsstudium mit parallelem
Aufenthalt in Venezuelas Hauptstadt Caracas.
Natürlich bedarf es bei der Nachlassabwicklung der
Kooperation spezialisierter venezolanischer Gestorias
(Verwaltungsabwicklungsbüros) und Anwaltskollegen vor Ort.
Aber wir können als fachlich und sprachlich versierte
deutsche Anwaltskanzlei sowohl die Erbabwicklung in
deutscher Sprache koordinieren, wie auch per Rechtsgutachten
die Erbrechtsnachfolge praktisch, rechtlich und steuerlich
vorausschauend optimieren.
Die übliche Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon, Fax oder
email mit einer kurzen Fallschilderung, wobei erste
orientierende Auskünfte auf der Basis einer
Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt. erteilt werden.
Weitere Informationen zu
Venezuela
Erbrechtskanzlei Menth für
Spanien
Länderbereich Venezuela
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Günter Menth
Plaza Cos, 8 – 3º
E-07500 Manacor/Mallorca
email:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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