Wertmässig steigende Nachlässe,
rechtlich komplexere Vermögenszusammensetzungen und die
bewusst internationale Vermögensstreuung sind drei der
Gründe, weshalb die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
in der Praxis mehr und mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Einsetzung eines Testmentsvollstreckers versetzt den
Vererber in die Lage gleichsam, - bis maximal 30 Jahre -
über die eigene Lebenszeit hinaus "weiterzuregieren".
In vielen Fällen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung
geradezu notwendig, damit der Vererber seine mit der letztwilligen
Verfügung verfolgten Ziele auch zu erreichen vermag.
Beispielhaft seien genannt:
- Einräumung einer bevorzugten Verwaltungsstellung
für einen von mehreren Miterben
(z. B. für den Ehegatten als Miterben)
- Vereinfachung der Erbauseinandersetzung unter Vermeidung
von Wertverlusten bei
komplexer Vermögenszusammensetzung
- Schutz der Erben vor den Zugriffen von deren Gläubigern
- Absicherung der fachkundigen Unternehmensnachfolge