Das spanische internationale Privatrecht erkennt bei
deutschem Erblasser die Anwendung des deutschen Erbrechtes an.
Folgerichtig müssten in Spanien auch die Handlungsbefugnisse des
deutschen Testamentsvollstreckers, - zumindest nach Übersetzung
und Apostillierung – entsprechend dem deutschen
Testamentsvollstreckerrecht problemlos anerkannt werden.
Leider ist dies jedoch in der Rechtspraxis so nicht der Fall.
Die das spanische Recht der Testamentsvollstreckung vom
deutschen abweicht und die zunächst in Spanien – ohne
Berücksichtigung des deutschen Testamentsvollstreckerrechtes –
praktizierte Parallelbewertung nach eigenem nationalen Recht die
Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über
Nachlassgegenstande in Spanien, - etwa eine Immobilie in Spanien
-, nicht anerkennt.
Abhilfe bietet hier entweder eine vorausschauende ausdrückliche
Befähigung des Erblasers an den Testamentsvollstrecker im
Testamentsvollstreckerzeugnis auch über das Spanienvermögen,
namentlich eine Konkret mit Grundbuchdaten bezeichnete Immobilie
verfügen zu können oder nachträglich die Erstellung eines
Rechtsgutachtens eines deutschen Rechtsanwaltes zum deutschen
Testamentsvollstreckerrecht oder eine Ergänzung des
Testamentsvollstreckerzeugnisses.
Die praktische Erschwernis der Rechtsnachfolge in eine spanische
Immobilie oder andere in Spanien belegene Vermögensgegenstände
besteht desweiteren darin, in Spanien zunächst eine notarielle
Erbschaftsannahme realisieren zu müssen.
Von Vorteil ist bei alledem sicherlich, ein einvernehmliches
Vorgehen von Testamentsvollstrecker und Erben, wobei letztere
entsprechende, - den spanischen Formvorschriften entsprechende
Vollmachten -, ausstellen können.
Weiterhin von Vorteil ist die Zusammenarbeit des in Deutschland
ansässigen Testamentsvollstreckers mit einem deutschen
Rechtsanwalt mit Kanzleisitz vor Ort in Spanien. Eine solche
Kooperation sichert dann eine praxisadäquate Bewältigung dieser
länderübergreifenden Rechtsangelegenheit ab.
Hinzu kommt, dass häufig in Vorbereitung der Rechtsnachfolge und
Erbschaftsannahme in Spanien Recherchen zu tätigen sind, welche
von Deutschland aus, zumal bei bestehenden Sprachbarrieren, kaum
zu bewältigen sind.
|