1. |
Erbrechtshotline für Spanien |
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Orientierende Erstinformation per Telefon, Fax oder
e-mail nach dem Erbfall
www.erbrechtshotline-spanien.de
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2. |
Immobilien oder Vermögensrecherche in Spanien |
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Recherche nach Spanienvermögen im Nachlass. u.a. durch
Beschaffung von Grundbuch- und Handelsregisterauskünften
www.spanien-grundbuchauszug.de
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3. |
Wertermittlung von Grundeigentum in Spanien |
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Möglich ist die Ermittlung des Finanzamtkontrollwertes
oder die Beschaffung eines Wertgutachtens durch eine
Schätzgesellschaft
www.spanien-immobilienwert.de
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4. |
Rechts- und Steuergutachten zur
Erbschaftssteuerminimierung |
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Nach dem Erbfall mögliche Massnahmen sind etwa die
fristgerechte Erbschaftsausschlagung zugunsten der
Kindergeneration, der steueroptimierte Wertansatz oder
der melderechtliche Nachweis zur Erschliessung von
Freibeträgen.
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5. |
Abwicklung der Rechtsnachfolge in Spanieneigentum |
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Neben durchschnittlich zehn Einzelmassnahmen und
Dokumentenvorlagen ist hier oft die formgerechte
notarielle Vollmachtsausstellung weltweit verstreut
lebender Erben zu organisieren.
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6. |
Schaffung der Verkaufsreife der Immobilie |
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Gewisse Restaurierungsarbeiten oder verkaufsstrategische
Ergänzungen, die Legalisierung, Grundbuch- oder
Katastereintragung sind hier häufig unbedingt
erforderliche oder preistaktisch sinnvolle Massnahmen.
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7. |
Organisation und rechtliche Begleitung des Verkaufes
geerbter Immobilien in Spanien |
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Hier stehen Rechtssicherheit und Steueroptimierung im
Vordergrund. Oft ist hier der Abschluss privater
Verkaufs- oder Optionsverträge praxisgerecht.
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