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Nur mit
Aufnahme des entsprechenden Vermögensgutes in der notariellen
Erbschaftsannahmeerklärung können Sie als Erbe Ihre
Rechtsnachfolgestellung belegen.
Welche Belege nun sind anlässlich der Erbschaftsannahmeerklärung
vorzulegen:
Geerbte Bankkonten:
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Kontostandsbestätigung zum Todestag
Geerbte Kraftfahrzeuge mit spanischem Kennzeichen:
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Originalpapiere und Beleg der letzten KFZ-Steuerzahlung
Geerbter Schiffsliegeplatz:
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Kopie der
Erwerbsurkunde
Immobilien in Spanien:
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Grundbuchauszug oder Erwerbsurkunde in Kopie
sowie letzter
Grundsteuerzahlungsbeleg
Hausrat der Immobilie:
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Keine
Auflistung nötig, wenn Immobilie mitgeerbt
Jedem geerbten Vermögensgegenstand ist ein konkreter Wert
zuzuordnen.
Um nun wiederum so manche Auskünfte und Bestätigungen, etwa
betreffend de Bankkonten des Erblassers in Spanien, erhalten zu
können, benötigt der Erbe ein Original der (internationalen)
Sterbeurkunde und seinen Erbennachweis. Dann sind die Banken zur
Auskunftserteilung verpflichtet.
Wer als Vererber dem Rechtsnachfolger in seinen Nachlass das
leben erleichtern möchte, sollte eine geordnete Aufstellung
seiner Vermögensgüter in Spanien hinterlassen.
Wer seine Erben vor einer höhere Erbschaftssteuerbelastung in
Spanien bewahren möchte, sollte frühzeitig Rechtsrat einholen.
Mit Problemen belastet auch derjenige Vererber seine
Nachfolgegeneration, welcher mit seiner Finca nicht legalisierte
Bauteile hinterlässt.
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