1. |
Totenschein, - certificado medico de defuncion -,
ausstellen lassen |
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Bei
Versterben im Krankenhaus übernimmt dies die
Krankenhausverwaltung. |
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2. |
Beerdigung, - enterramiento -, organisieren |
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Ein
Beerdigungsinstitut, - funeraria -, anrufen oder über
das Krankenhaus kontaktieren lassen. |
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3. |
Über die Art der Beerdigung entscheiden |
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Die
Einäscherung ist in Spanien mit Kosten von ca. 2.000 €
wesentlich kostengünstiger als in Deutschland |
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4. |
Relevante Unterlagen des Verstorbenen sondieren |
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Zu
suchen ist hier nach Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Familienbuch sowie Versicherungen, Renten- oder
Verdienstbescheinigungen |
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5. |
Todesmeldung beim Standesamt, - registro civil -,
und Beantragung mehrerer internationaler Sterbeurkunden,
- partida de defunción internacional -. |
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Dies kann auch bei einem eingeschalteten
Beerdigungsinstitut mit in Auftrag gegeben werden. |
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6. |
Benachrichtigung des Nachlassgerichtes, Amtsgericht, in
Deutschland vom Todesfall |
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Bei
ausländischem letzten Wohnsitz, etwa in Mallorca, ist
das deutsche Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des
Verstorbenen in Deutschland zu benachrichtigen.
Dort sind auch die aufgefundenen letztwilligen
Verfügungen abzugeben. |
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7. |
Zu
diesem Zeitpunkt sollte bei einem Erbfall in Spanien ein
auf deutsch-spanische Rechtsfälle spezialisierter
Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Vorzugsweise sollte dies bereits vor der Kontaktaufnahme
mit dem deutschen Nachlassgericht erfolgen. |
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Mit
dem Rechtsanwalt sind Fragestellungen der
Erbschaftsannahme oder Erbausschlagung,
Fristeneinhaltung, Minimierung der Erbschaftssteuern,
u.a. zu erörtern. |
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8. |
Praktische Sicherung des Spanienvermögens |
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Diese steht vor allem dann an wenn eine Immobilie in
Spanien ab dem Todeszeitpunkt nicht mehr bewohnt wird. |
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9. |
Kündigung von Daueraufträgen, Versicherungen und
Information an Rententräger oder Arbeitgeber |
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10. |
Information der spanischen Bank vom Todesfall |
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Auch diese Thematik sollte vorab mit einem
spezialisierten Anwalt erörtert werden.
Denn mit dieser Information wird die spanische Bank
regelmässig auch Gemeinschaftskonten total einfrieren.
Der Hintergrund: Die Bank haftet sonst bei Nichtzahlung
der Erbschaftssteuer in Spanien. |