1.
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Sondierung von örtlicher Lage der Immobilie und deren
Rechtssituation, soweit nicht konkret bekannt
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Beschaffung eines spanischen Grundbuchauszuges |
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2.
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Absicherung der spanischen Immobilie vor Ort
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Kontaktaufnahme mit Nachbarn oder langjährigen Bekannten
vor Ort in Spanien |
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3. |
Wertfeststellung
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Zur
Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der
Erbschaft |
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Die
Wertfeststellung kann sowohl über Inauftraggabe von
Wertgutachten wie näherungsweise über Berechnung des
Finanzamt-Kontrollwertes erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit
einem Makler vor Ort. |
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4. |
Einhaltung bestehender Sechswochen- und
Sechsmonatsfristen
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Für
eine Erbschaftsausschlagung, welche übrigens auch aus
steuertaktischen Gründen zur Freibetragsmultiplizierung
sinnvoll sein kann, gilt grundsätzlich eine
Sechs-Wochen-Frist. |
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Eine Sechsmonatsfrist ist für die
Erbschaftssteuerzahlung in Spanien einzuhalten.
Diese setzt voraus, dass zuvor bereits die notarielle
Erbschaftsannahme erfolgt ist. |
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5. |
Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in
Spanien
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Beschaffung der notwendigen Dokumente wie
Grundsteuerzahlungsbeleg, Erbschein und spanische
Steuernummer u.a. |
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Einigung innerhalb von Erbengemeinschaften wer die
Immobilie in Spanien übernimmt. |
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6. |
Realisierung der notariellen Erbschaftsannahme in
Spanien
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Erstellung von Vollmachten im Vorfeld oder nachträgliche
Ratifizierung |