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Pflichtteilsansprüche gibt es auch
bei Spanienvermögen.
Auffinden und Wertfeststellung sind die Probleme in der Praxis
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Werden
pflichtteilsberechtigte Personen, insbesondere Kinder und Ehegatten,
testamentarisch vom Erblasser nicht berücksichtigt, entstehen
Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auf Auszahlung
bestimmter Geldbeträge aus dem Nachlass, geregelt in § 2303 ff..
Dies gilt unabhängig vom konkreten Lageort des Vermögens, etwa auch
Haus, Bankguthaben oder Gesellschaftsanteile in Spanien, wenn nur
der Vererber deutscher Nationalität ist.
Ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht im übrigen
dann, wenn der Vererber innerhalb der letzten 10 Lebensjahre
wesentliche Vermögensgegenstände unentgeltlich weitergegeben oder
eben verschenkt hat.
Dies führt dann in der Praxis zu einem zusätzlichen zehnjährigen
Recherchezeitraum.
Welche Recherchen sind in Spanien möglich ?
Zunächst kann spanienweit nach im Grundbuch auf den Namen des
Vererbers eingetragenem Immobilieneigentum recherchiert werden.
Dies bleibt allerdings dann ohne Ergebnis, wenn der Erblasser die
Immobilie nicht persönlich, sondern über eine Gesellschaft, etwa
eine Sociedad Limitdada, als Eigentümer hält.
Dann führt Rechercheschritt zwei zur Handelsregisterabfrage. Diese
gibt zwar grundsätzlich keine Auskunft über die jeweiligen
Gesellschafternamen, wohl aber führt der Handelsregisterauszug
Geschäftsführer und Bevollmächtigte jeder Gesellschaft auf. Hier
erscheint dann häufig doch der Name des “wahren Eigentümers”.
Im Einzelfall sind bei Immobilien, so unsere anwaltliche Erfahrung,
oft eine Reihe von Vor- oder Zwischenrecherchen nötig.
Wie erfahre ich den realistischen Wert einer Immobilie in Spanien
?
Dies ist kein einfaches Unterfangen. Schliesslich ist dieser Wert
selbst für Fachleute vor Ort nicht leicht fixierbar. Der Grund sind
Marktschwankungen und manche spezifisch ausgestattete Objekte müssen
erst einmal ihren richtigen Kaufinteressenten finden. Gleichwohl
lässt sich über eine Gutachtergesellschaft ein realistischer
Näherungswert bestimmen.
Das Problem in der Praxis ist häufig die Zugangsverweigerung durch
einen nicht kooperativen Erben oder Miteigentümer grundsätzlich
nötig zur Wertfeststellung durch den vom Pflichtteilsberechtigten
beauftragten Gutachter.
Notfalls jedoch lässt sich häufig auch ohne Zugang zur Immobilie per
Augenscheinnahme von aussen und Beschaffung weiterer Unterlagen eine
seriöse Wertbegutachtung erstellen, gegebenenfalls unter Hinweis auf
die unterbliebene Besichtigung der Innenräume.
Schwieriger sind Recherchen betreffend den zurückliegenden
Zehnjahreszeitraum
Hier kann bei Immobilien ein sogenannter historischer
Grundbuchauszug beantragt werden. Komplizierter wird die
Nachrecherche von Bankkontenbewegungen, weil im Regelfall die
Banken, auch in Spanien, dem Pflichtteilsberechtigten keine Auskunft
erteilen.
Hier kann das Auffinden alter Bankauszüge mit relevanten
Kontengeldguthaben des Erblassers gleichwohl weiterhelfen.
Immerhin besteht eine Auskunftsverpflichtung des Erben gegenüber
jedem Pflichtteilsberechtigten betreffend schenkweise
Vermögensentledigungen des Vererbers innerhalb seiner letzten zehn
Lebensjahrzehnte.
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