Hat ein
Verwandter, oft ein Elternteil, eine Immobilie oder ein
Geldkonto in Spanien hinterlassen, so steht man als Erbe häufig
zunächst vor einem Problem und benötigt professionelle Hilfe.
Die Erbengeneration steht oft beruflich voll im Stress oder es
sind minderjährige Kinder zu betreuen.
Je weniger die Rechtsnachfolge von der Elterngeneration
vorbereitet, also Erbvorsorge betrieben, wurde, desto
ungünstiger ist die Ausgangslage.
Mitunter wird den Kindern zumindest der Name eines
Erbrechtsexperten für den Erbfall in Spanien hinterlassen.
Oft jedoch, - das zeigt unsere langjährige Anwaltspraxis in
Spanien -, bestand zu den erbenden oder pflichtteilsberechtigten
Kindern über Jahre hinweg kein Kontakt mehr.
Warum schnell ?
Das deutsche Recht normiert für die Erbausschlagung eine Frist
von sechs Wochen, welche sich bei Ausnahmekonstellationen auf
sechs Monate verlängern kann.
Diese 6-Wochenfrist ist nicht nur dann von praktischer
Bedeutung, wenn eine Nachlassüberschuldung nicht auszuschliessen
ist.
Vielmehr kann die Ausschlagung der Erbschaft auch ein
Gestaltungsmittel zur Erbschaftssteuerminimierung in Spanien
sein.
Enkelkinder haben in Spanien Freibeträge, in gleicher Höhe wie
die Kinder. Zudem kann mit dem Instrument der Erbausschlagung
ein kompletter kostenträchtiger Generationenübergang vermieden
werden; ganz abgesehen davon, dass im Einzelfall ein
Behindertenfreibetrag eines Enkelkindes zur
Erbschaftssteuerfreiheit führen kann.
Bei Nichtabwicklung der Spanienerbschaft binnen sechs Monaten
stehen zudem Aufschläge auf die Erbschaftssteuer in Spanien an.
Ausserdem erfordert ein zeitnaher Verkauf der geerbten Immobilie
in Spanien vorab die Realisierung einer notariellen
Erbschaftsannahme in Spanien, welche wiederum einer ganzen
Anzahl vorgeschalteter Verwaltungsschritte bedarf.
Wer also zeitnah günstige Verkaufsmöglichkeiten wahrnehmen
möchte, ist gehalten, die Erbschaftsannahme schnell zu tätigen.
Welche Probleme sind zu bewältigen ?
Um Probleme zu bewältigen, - dies vorab -, muss man sie
bekanntlich schnell erkennen. In unserer immer komplexer
werdenden Welt der Arbeitsteilung prädestiniert sich hier kann
dies nur ein Experte mit entsprechender langjähriger Erfahrung.
Es gilt also zunächst schnell zum richtigen Problemlöser zu
kommen. In Spanien ist dies nicht der (spanische) Notar, welcher
nicht berät, sondern der auf Erbrecht spezialisierte
Rechtsanwalt.
Welcher Problemlösungen stehen nun für die Erbrechtsnachfolge in
Spanien zur zügigen Bewältigung an ?
1. |
Klärung
der aktuellen Eigentums- und Belastungssituation |
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Grundbuchabfrage |
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Bewertung des Grundbuchinhaltes und Schlussfolgerungen |
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2. |
Klärung
der Baurechtssituation |
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Dies
ist ein entscheidender Wertfaktor |
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Kontaktaufnahme zur Bauverwaltung |
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3. |
Klärung
des aktuellen Verkehrswertes |
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Durchführung einer Parallelrechnung nach den Kriterien des
spanischen Finanzamtes |
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Beauftragung einer spanischen Schätzgesellschaft |
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4. |
Rechtsgestaltungsüberlegungen zur Steuerminimierung |
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Erbausschlagung, ja oder nein, zu wessen Gunsten |
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Optimierte Wahl des Erbschaftsannahmebetrages zur globalen
Reduzierung der Steuerbelastung |
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5. |
Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien |
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Dokumentenbeschaffung u.a. bei spanischen Behörden |
Sie werden
schnell erkennen, dass diese Fragenkomplexe weder vom
juristischen Laien noch vom nicht spezialisierten Rechtsanwalt
schwerlich zu bewältigen ist. Oft entwickelt sich daher eine
Kooperation des deutschen „Hausanwaltes“ oder „Hausnotars“ mit
dem Spanienspezialisierten vor Ort. Dies ist insbesondere dann
sinnvoll, wenn sich auch die Erbschaftsnachfolge in Deutschland
als komplex darstellt.
Wie kann die Kostenoptimierung erreicht werden ?
Kostenoptimierung erfordert immer eine gewisse globale
Betrachtungsweise: Der Saldo von Kostenaufwand und
Kostenvorteilen ist entscheidend.
Wer 2.000 € Rechtsanwaltskosten eingespart hat und sich damit
einen Mehrbetrag von 77.000 € an Steuerbelastung für den
Generationenübergang eingehandelt hat, hat keine
Kostenoptimierung betrieben.
Wer den Erbschaftsannahmewert bei einem Erbschaftssteuersatz von
16 % zu niedrig ansetzt um Erbschaftssteuer einzusparen, hat
keine Kostenoptimierung betrieben, wenn der gleiche Ausgangswert
beim anschliessenden Immobilienverkauf mit 35 % besteuert wird.
Wer einen Erbengemeinschaftsstreit eskalieren lässt und so über
Jahre die hübsche Finca in Spanien zur Erbrechtsstreit-Ruine
verkommen lässt, hat selbst dann keine Kostenoptimierung
betrieben, wenn er nach 5-jährigem Rechtsstreit einen zehn
Prozent höheren Erbanteil zugesprochen erhalten hat; dies ist im
Ergebnis oft weniger, wenn die spanische Immobilie parallel
einen hohen Wertverlust verlitten hat oder gar, – kein seltener
Fall in Spanien -, ein Grundstück seine Baulandqualität verloren
hat.
Kostenoptimierung bedeutet mithin, auf der Basis einer
fundierten Rechts- und Steuersituationsanalyse die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Auch psychische Überlegungen mögen hier eine Rolle spielen. |