Natürlich sind eine Reihe von Dokumenten
nötig, die der Bank die Rechtsnachfolge des Erben belegen,
um über Beträge auf dem vormaligen Konto des Vorerbers
verfügen zu können.
Oft wird die Verfügungsmöglichkeit des ausländischen
Erben aber auch nur aus Rechtsunsicherheit auf Seiten der
Bank verweigert oder verzögert.
Hinzu kommt mitunter die Sprachproblematik. Während
die direkte Verständigung mit einer Person in der Bankfiliale
vor Ort oft noch in deutscher Sprache möglich ist oder
war, ist diese direkte sprachliche Verständigungsmöglichkeit
mit dem Rechtsreferenten in der Zentrale der Bank nicht
mehr gegeben.
Aus der Praxis wissen wir, dass spanische Banken mitunter
auch dem Kontomitinhaber dann zunächst jede Verfügung
über sein Konto verweigern, wenn der andere Kontomitinhaber
verstorben ist.
Hier gilt es in Kombination von Sprachkenntnis und rechtlicher
Fachkenntnis die Blockade aufzulösen.