Selbst wenn die Elterngeneration Eigentümer einer
Spanienimmobilie ist, bringen es die eigenen
Lebensverhältnisse oft mit sich, - Betreuung kleiner Kinder
oder intensive berufliche Tätigkeit -, dass zunächst kaum
Zeit verblieben ist, sich intensiv mit der künftigen
Rechtsnachfolge in das Spanieneigentum zu befassen. Die
Folge: Irgendwann ist dann „plötzlich“ der Erbfall
eingetreten und sie sind kurzfristig mit einer ganzen Reihe
schwerlich zu entscheidenden Fragen konfrontiert:
·
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welche Fristen sind zu beachten? |
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welche Steuern sind zu zahlen? |
·
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an wen kann ich mich zunächst
vertrauensvoll wenden? |
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|
welche Rechtsordnung ist
überhaupt einschlägig? |
Die richtigen Weichen stellen
Wer sich auf fremdem Terrain bewegt, ist umso grösseren
Gefahren ausgesetzt um nicht in allseits lauernde Fallen zu
tappen. Und bei Eintritt in eine bisher unbekannte
Rechtsordnung ist umso mehr Vorsicht geboten.
Den richtigen Berater auswählen
In unserer immer komplexer werdenden Welt sind wir mehr
und mehr auf Fachleute und Spezialisten angewiesen. Dies
gilt in gleicher Weise für den Bereich der ärztlichen
Versorgung wie für die Rechtsberatung, bei Rechtsanwälten
noch ergänzend in Form von Länderspezialisten für bestimmte
Rechtsbereiche.
Machen wir es kurz: Vom spanischen Notar können Sie keine
Rechtsberatung erwarten. Das ist nicht dessen Aufgabe. Zudem
verfügt er gemeinhin über keine spezifischen Kenntnisse im
mit zu berücksichtigenden deutschen Erbrecht.
Vom deutschen Notar oder Anwalt können Sie grundsätzlich
keine spezifischen Fachkenntnisse der spanischen
Rechtsordnung und Sprache erwarten.
Richtig sind Sie grundsätzlich bei einigen wenigen deutschen
Notaren mit Schwerpunktspezialisierung auf Spanien, sowie
bei einigen Anwaltskanzleien mit Doppelstandort in
Deutschland und Spanien, vorzugsweise wiederum mit
einschlägiger Spezialisierung.
Faktor Zeit – kurzfristig richtig reagieren
Je schneller Sie reagieren, desto mehr und umfassendere
Handlungsmöglichkeiten bleiben Ihnen eröffnet.
Beispielsweise gibt es in Spanien nach Ablauf von sechs
Monaten ohne Antritt der Rechtsnachfolge für den Erben nicht
unerhebliche Erbschaftssteuerzuschläge, welche sich
schrittweise auf bis zu 20 % erhöhen. Existiert ein
Bankkonto in Spanien, so wird dies selbst bei lediglich
gegebener Kontomitinhaberstellung des Verstorbenen
bankseitig oft komplett paralisiert. Wenden Sie sich hier
also zunächst vertrauensvoll an den Bankvertreter, sind Sie
oft bereits in die erste Falle getappt.
Aber auch ein schneller Verkauf kann steuerlich
unvorteilhaft sein, ohne zuvor sinnvolle
Vorbereitungsmassnahmen getroffen zu haben. Der Verkauf nach
vorheriger Wohnsitzanmeldung, - empadronamiento -, in
Spanien bringt erhebliche Steuervorteile.
Spanische Erbschaftssteuer minimieren
Im Idealfall hat hier der Eigentümer einer
Spanienimmobilie schon frühzeitig rechtsgestaltend seine
Vermögensnachfolge steuerlich optimiert. Aber auch nach
eingetretenem Erbfall verbleiben noch so manche
Gestaltungsmöglichkeiten.
So kann die Erbschaftsausschlagung zugunsten der eigenen
Kinder steuervorteilhaft sein. Gegebenenfalls kann der
Wertansatz bei der Erbschaftsannahme an den zu erwartenden
Verkaufspreis angepasst werden. Dies mag zuvor im Einzelfall
die spanische Erbschaftssteuer erhöhen, ist allerdings
zugleich mit erheblicher Verminderung der Besteuerung des
Verkaufsgewinnes verbunden.
Welche Rechtsordnungen kommen zur Anwendung?
Nie ganz vermeiden lässt sich bei Vermögen in Spanien
die Anwendung des spanischen Erbschaftssteuerrechtes mit nur
sehr niedrigen persönlichen Erbschaftssteuerfreibeträgen für
Ehegatten und Kinder in Höhe von lediglich jeweils 16.000,-
€.
Zudem kommt bei deutscher Nationalität des verstorbenen
Spanienimmobilieneigentümers das deutsche Erbrecht zur
Anwendung, in der Rechtspraxis allerdings modifiziert durch
spanische Besonderheiten.
Eine Besonderheit ist die Notwendigkeit der notariellen
Erbschaftsannahme, praktische Voraussetzung um als
Rechtsnachfolger einer Immobilie in Spanien in das dortige
Grundbuch eingetragen zu werden.
Der typische Ablauf der erbrechtlichen Rechtsnachfolge in
Spanienvermögen
Und so gehen Sie im Erbfall vor:
1. |
Richtige Beraterauswahl |
2. |
Rechtsgutachten zum weiteren
Fortgang erstellen lassen |
3. |
Internationale Sterbeurkunde
beschaffen |
4. |
Erbennachweise beantragen oder
beschaffen. Dies kann im Einzelfall der deutsche
Erbschein oder das spanische notarielle Testament sein |
5. |
Spanische Steuernummer beantragen
lassen |
6. |
Abfrage beim spanischen
Testamentsregister bezüglich potentiell in Spanien
registrierter Testamente |
7. |
Notarielle Erbschaftsannahme
realisieren lassen |
8. |
Zahlung der Erbschaftsteuer |
9. |
Eintragung in das spanische
Grundbuch |
10. |
Verkauf der Spanienimmobilie,
soweit veranlasst |
Wenn Sie eine vereinfachte
Abwicklung bevorzugen
Dann erteilen Sie einem Miterben oder Ihrem anwaltlichen
Berater die erforderliche notarielle Vollmacht unter
Berücksichtigung der spanischen Besonderheiten bei der
Vollmachtsabfassung oder Sie ratifizieren notariell die
bereits vom mündlich beauftragten Vertreter realisierte
Erbschaftsannahmeerklärung.