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„Nach mir die Sintflut“ oder spanisch „detrás de mí el diluvio“
mag ein griffiger Spruch sein, welcher von manch einem
zelebrierend oder im Stillen auch auf die eigene Erbschaft, den
eigenen Nachlass angewandt wird, oft allerdings mit verheerenden
Folgen.
Verständlich und im Regelfall weniger problematisch ist
sicherlich die Einstellung selbst erwirtschaftetes Vermögen im
Alter auch wieder selbst auszugeben oder einem sinnvollen Zweck
zuzuführen.
So lässt sich eine Immobilie wieder verflüssigen, umso mehr,
wenn die jetzt übergrosse Dimensionierung oder unpassende Lage
der Immobilie zur Unterhaltungslast wird.
Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?
Dieses Sprichwort in Frageform macht deutlich, dass
unbedachtes Vererben nicht nur den Wert des Vererbten schmälert,
sondern zum Ausgangspunkt von über Generationen währenden
Streitsituationen werden kann.
Wenig sachdienlich ist in diesem Zusammenhang nicht nur das
Hinterlassen von versteckten Vermögenswerten, sondern auch nicht
nachvollziehbare Ungleichbehandlungen oder die erbrechtliche
Nichtberücksichtigung besonderer Leistungen eines Erben für die
Elterngeneration, wie Pflegejahre unter Aufgabe eigener
Berufstätigkeit oder mit der Folge eingeschränkten
Handlungsspielraumes für die eigene Familie.
Den Faktor „Gerechtigkeit“ klar begründen und rechtsicher
verankern
Damit Sie klare Entscheidungen treffen können, empfiehlt es
sich, die grundlegende Testamentserstellung nicht mehr allzuweit
ins Alter hinauszuschieben.
Damit Ihre Entscheidung von der Nachfolgegeneration verstanden
und akzeptiert wird, empfiehlt sich im Bedarfsfall ein
erläuternder Satz im Testament. Selbst, eine sogenannte
Sprechklausel.
Das Generationengespräch hat eine doppelte Funktion
Ein lebzeitiges Generationengespräch führt darüber hinaus
regelmässig dazu, dass die Rechtsnachfolgeentscheidung nicht
mehr angezweifelt wird.
Das Generationengespräch hat aber noch eine ganz andere
Funktion:
Es kann Lösungswege aufzeigen und Problemlösungen auf den Weg
bringen. Initiator und Vorbereiter sollte die Vererbergeneration
sein. Sie bringt das Konzept mit, bleibt aber zugleich offen für
andere Rechtsnachfolgegestaltungen; beispielsweise wenn sich
herausstellt, dass die Spanienimmobilie nicht in gleicher Weise
in die Lebensplanung es Sohnes passt, diese von der Tochter aber
genutzt werden kann.
Die anwaltliche Beratung des Vererbers erfolgt in zwei Phasen
Zum einen erfolgt diese im Zuge der Vorbereitung des
testamentarischen Grundkonzeptes zur Vorbereitung des
Generationengespräches. So bringt der Vererber keine noch
„unausgegorene“ Idee, sondern schon ein fundiertes Lösungsmodell
in das Generationengespräch ein.
Die zweite Phase ist die professionelle Ausgestaltung der
Rechtsnachfolgeregelungen nach dem Generationengespräch:
Formfehler werden so vermieden, Entscheidungsspielräume zur
Reaktion auf veränderte Umstände bleiben eröffnet,
Steuerminimierungspotentiale ausgeschöpft und
Abwicklungserleichterungen verankert. Letzteres ist von
besonderer Bedeutung beim Vorhandensein von Auslandsvermögen,
wie etwa die Immobilie in Spanien.
Hier können das, - vom Rechtsanwalt vorbereitete -,
Vermächtnistestament vor dem spanischen Notar ebenso wie
notarielle Vollmachten nach spanischer Ausgestaltung zu
erheblichen Abwicklungserleichterungen der Rechtsnachfolge,
namentlich in spanische Immobilien, führen.
Abschliessend noch einige Weissheiten und Zitate, die
es „in sich“ haben
und zum Nachdenken bei der Vorbereitung der eigenen
Rechtsnachfolge anregen sollten:
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“Auch
richtiges Vererben will gelernt sein“
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“Vorher einigen statt nachher streiten“
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“Wer
zu viele Einzelheiten ins Testament schreibt, gibt oft
Anlass zum Streit“
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“Die
eigene Liquidität im Alter und die Liquidität des
Ausgleichspflichtigen nicht aus den Augen verlieren“
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“Erbengemeinschaften nach Möglichkeit vermeiden“
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“Gerecht ist nicht immer die formelle Gleichbehandlung,
auch Lebensschicksale und besondere Leistungen für den
Vererber gilt es zu berücksichtigen“
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“Zum
Testamentsinhalt gehören auch eine Sprechklausel, -
Erläuterung der letztwilligen Verfügung -, und eine
Schiedsklausel zur Streitvermeidung“
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“Wer
vorab in Rechtsberatung investiert, ist auch hinterher
noch gut beraten“
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“Mit
jeder überzeugenden Nachfolgeregelung gewinnen Sie für
sich auch lebzeitig an Familienfrieden und stiften
Engagement“
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“Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken“
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