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Meist möchten alle Beteiligten wie Erben, Vermächtnisnehmer
und Pflichtteilsberechtigte doch eigentlich nur das eine: Eine
schnelle gerechte Lösung zur Aufteilung des Nachlasses. Warum
dies in der Praxis von Spanienrechtsfällen oft nicht gelingt?
Häufig sind subjektive Unsicherheiten der wesentliche Grund.
Es fehlt die sichere Information zur Rechtslage wie zu den
Wertgrundlagen.
Was ist die Spanienimmobilie wirklich wert?
Welcher Erbschaftssteuerbetrag fällt bei welcher Person an?
Welche konkrete einvernehmliche Lösung erspart welchen
Beteiligten, und oft allen Erben, welchen zeitlichen und
finanziellen Aufwand?
Diese Ausgangsfragen kann Ihnen der Rechtsexperte respektive
spezialisierter Rechtsanwalt abklären. Allein damit erhöht sich
die Chance auf eine einvernehmliche Lösung bereits erheblich.
Werden sodann von den Beteiligten die eigenen Ziele und Bedenken
auch offen angesprochen, hat die Erdmediation bereits eine sehr
hohe Erfolgschance.
Praktisch empfehlenswert ist auch die Einigung auf die Tragung
der Anwaltskosten entsprechend der späteren Erbanteile, wobei
eine ausgewählte Person der „Erbengemeinschaft“ die Erbmediation
mit dem Anwalt einleiten kann, wobei dieser jedoch jederzeit für
alle Beteiligten ansprechbar bleibt.
Das sind die Vorteile der Erdmediation bei Spanienvermögen im
Überblick:
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1. |
Geringe Kosten
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2. |
Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
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3. |
Zeitnahe Lösung
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4. |
Schnelle und effektive Aufteilung des Spanienvermögens
vermeidet Wertverluste
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5. |
Vertrauen zum Mediator und aktive Mitwirkung an der
Lösungsfindung erhöht die Ergebnisakzeptanz
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6. |
Zusammenführung der Potentiale der Erben als
Schicksalsgemeinschaft erhöht die gemeinsame
Handlungsfähigkeit
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7. |
Scheinbar unlösbare Konflikte erhalten eine zweite Chance
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8. |
Beziehungskonflikte und Familienauseinandersetzungen über
Generationen werden vermieden
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Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrer Konstellation die
Erbmediation der richtige Weg oder der spezialisierte Anwalt der
geeignete Erbmediator ist?
Die Lösung: Eine Fax-, E-Mail oder Telefonanfrage unter
Schilderung des Ausgangssachverhaltes führt hier schnell zur
Klärung.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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