Im Erbrecht können beispielsweise die Erbquoten Veränderungen
erfahren.
Erbschaftssteuerrechtlich betrachtet führt die Anwendung der
balearischen Erbschaftssteuerregelungen tendenziell zu
Steuervorteilen, meist in Form erhöhter Steuerfreibeträge, aber
auch die Schenkungssteuer erfährt Reduzierungen, hier des
Steuersatzes.
Zur Anwendung des mallorquinischen Erbrechtes kann es allerdings
nur dann kommen, wenn grundsätzlich das spanische Erbrecht zur
Anwendung kommt.
Zusätzlich muss dann der Erblasser Gebietsangehöriger – vecindad
civil – in Malllorca sein. Diese Thematik ist in Artikel 14
código civil geregelt.
Voraussetzung ist demnach, dass entweder die Eltern des
Erblassers bereits Gebietsangehörige auf Mallorca waren oder der
Erblasser mindestens zehn Jahre
- Regelfall – vor seinem Versterben auf Mallorca wohnte.
Während bei deutscher Staatsangehörigkeit der Vererbers die
Anwendbarkeit aktuell weder des spanischen noch des
mallorquinischen Erbrechts in Betracht kommt, ist dies unter
bestimmten Konstellationen beim Versterben eines Schweizers mit
Wohnsitz auf Mallorca möglich.
Sehr viel häufiger ist in der Rechtspraxis die Anwendung
spezieller balearischer Erbschaftssteuerregelungen.
So erhöhen sich die Erbschaftssteuerfreibeträge für Ehegatten,
Abkömmlinge oder Vorfahren betreffend die auf Mallorca
selbstgenutzte Immobilie dann, wenn der Erblasser diese
mindestens fünf Jahre vor dem Versterben bewohnte erheblich,
aktuell von 123.000.-€ auf 180.000.-€ pro Erbe. Allerdings muss
auch der Erbe auf Mallorca steueransässig sein und die Immobilie
sodann fünf Jahre in seinem Eigentum halten, bei sofortigem
Weiterverkauf kommt diese balearische Steuerwohltat letztlich
nicht zum Tragen.
Eine Erbschaftssteuerreduzierung auf 1% ist zudem einschlägig,
wenn sowohl Vererber wie auch Erbe ihren Wohnsitz mindestens
fünf respektive ein Jahr auf den Balearen haben. Beide Müssen im
Regelfall tatsächlich mehr als 182 Tage im Jahr auf den Balearen
wohnen.
Bei werthaltigen Immobilien und teilweiser Anwesenheit auf
Mallorca ,Ibiza oder Menorca, lohnt es sich, nachhaltig eine
gezielte Erbfallplanung vorzunehmen, um gegebenenfalls auch als
nichtmallorquinische Familie in den Genuss von Steuervorteilen
zu gelangen, welche im Prinzip der einheimischen Bevölkerung
zugutekommen sollten.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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