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Die Thematik der zuständigen Gerichte und Behörden bereitet
der Rechtspraxis mitunter Schwierigkeiten.
Der Grund hierfür liegt in der nicht allzu praxisfreundlichen
Regelung im Art. 87 Absatz 1 IPRG, schweizer Gesetz zur
Regelung des internationalen Privatrechtes.
Hier dessen Wortlaut:
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„War der Erblasser schweizer Bürger mit letztem Wohnsitz im
Ausland, so sind die schweizer Gerichte oder Behörden am
Heimatort zuständig, soweit sich die ausländische Behörde
nicht mit seinem Nachlass befasst.“ |
Nun hat im Regelfall jede Behörde die Tendenz, sich unter
Berufung auf die eigene Unzuständigkeit, nicht unbedingt
notwendige Arbeit fernzuhalten.
So wird nicht nur versucht, den Status des schweizer Bürgers
anzweifeln oder dessen fehlende Eintragung in der jeweiligen
Gemeinde zu bemängeln, sondern es wird oft auch generell auf die
Zuständigkeit der spanischen Behörden und Gerichte verwiesen.
Dann ist es erforderlich, mit entsprechendem Nachdruck auf die
nicht gegebene Aktivität der spanischen Behörden hinzuweisen um
in der Schweiz etwa den oft notwendigen Erbschein ausgestellt zu
erhalten.
Zum anwendbaren Recht bestimmt der Art. 91 Absatz 2 des
schweizer IPRG:
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„Soweit nach Art. 87 die schweizerischen Gerichte oder
Behörden am Heimatort zuständig sind, untersteht der
Nachlass eines Schweizers mit letztem Wohnsitz im Ausland
schweizerischem Recht, es sei denn, der Erblasser hat in der
letztwilligen Verfügung oder im Erbvertrag ausdrücklich das
Recht an seinem letzten Wohnsitz vorbehalten.“ |
Hier eröffnet sich für den schweizer Bürger also die Möglichkeit
per Testament anstelle des schweizer Rechtes das spanische für
anwendbar zu erklären.
Ob und inwieweit dies Sinn macht, ist allerdings von der jeweils
konkreten Einzelkonstellation abhängig.
Im Regelfall sinnvoll jedenfalls erscheint bei vorhandenem
Immobilienvermögen in Spanien die Erstellung eines zusätzlichen
spanischen notariellen Testamentes, um die eigene
Rechtsnachfolge in Spanien zu erleichtern.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Internationale Kanzlei für Erbrecht
Manacor - Mallorca
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