|
|
 |
 |
Erbengemeinschaft und Teile des
Nachlasses in Spanien
- wie gehen Sie vor? |
zurück |
|
 |
 |
 |
Typischerweise sind Erbengemeinschaften konfliktträchtig.
Sind sie nicht aus erbschaftssteuerlichen Gründen zur
Verringerung der Steuerlast erforderlich, sollte sie der
Testierende möglichst vermeiden.
Erbengemeinschaften entstehen entweder durch Untätigkeit im
Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder durch Einsetzung
mehrerer Miterben im eigenen Testament.
Bei schweizer Nationalität des Vererbers entstehen sie auch
dadurch dass pflichtteilsberechtigte direkte Verwandte oder
Ehegatten im Testament übergangen, oder auf den Pflichtteil
zurückgesetzt werden.
Bei Nachlassvermögen in Spanien stellt sich häufig die
Problematik dass einige Miterben die spanische Immobilie,
oft Ferienimmobilie, behalten und andere wiederum dieser
veräussern möchten.
Bei Uneinigkeit und fehlenden Möglichkeit der Aufteilbarkeit
in einzelne Wohneinheiten entsprechend der Erbquote steht, -
rein rechtlich-, am Ende der Streitstrecke die Veräusserung
mit Erlösverteilung.
Hier kann man per frühzeitige Einigung viel Zeit, Geld und
Nerven für alle Beteiligte einsparen.
Die sinnvolle anwaltliche Tätigkeit liegt hier in der
zeitnahen Streitschlichtung mit steuerschonender Übertragung
der Immobilie in Spanien auf ein Mitglied der
Erbengemeinschaft oder Veräusserung an einen Dritten unter
quotengerechten Kaufpreisteilung.
Die Abwicklung ist hier nun auch in Spanien bei Bedarf über
ein spezifisches Notaranderkonto möglich.
Prinzipiell ist folgendes Vorgehen empfehlenswert:
|
1. |
Sicherung der Nachlassimmobilie sowie der aktuellen
Verwaltung |
|
2. |
Klärung der Rechtslage |
|
3. |
Feststellung des Immobilienwertes der Spanienimmobilie
über ein neutrales Wertgutachten |
|
4. |
Sondierung Übernahmeinteresse der Miterben |
|
5. |
Erbschaftsannahme in Spanien |
|
6. |
Übertragung an einen Miterben oder Veräusserung an einen
Dritten entsprechender Nettoerlösverteilung |
Bei diesem Gesamtvorgang ist oft die richtige
Weichenstellung zum richtigen Zeitpunkt ganz entscheidend.
So kann die zeitnahe Erbausschlagung im konkreten Fall
entweder einen geschickter Schachzug oder eine Steuerfalle
darstellen.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
|
|
 |
 |
|

|