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1. |
Was ist ein „Mallorca-Erbfall“?
Ein Erbfall bei welchem in Mallorca belegene
Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören.
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2. |
Benötigen Sie zu dessen Bewältigung einen deutschen
Rechtsanwalt auf Mallorca ?
Nicht
notwendigerweise, aber ein auf Erbrecht spezialisierter
deutscher Anwalt vor Ort kann Ihnen die in Spanien
notwendige notarielle Erbschaftsannahme nicht nur adäquat vorbereiten, sondern auch wertvolle
Hinweise für die Zukunft, etwa den Verkauf der
Immobilie, mit auf den Weg geben.
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3. |
Gibt es erbschaftssteuerliche Besonderheiten auf
Mallorca/Balearen?
Ja diese gibt es. Etwa
erhöhte persönliche und Hauptwohnsitzfreibeträge;
letztere betragen für Ehegatten und Kinder betreffend
die Hauptwohnsitzimmobilie auf den Balearen je 180.000
€.
Ob und wie, mit welcher Nachweiserbringung,
Sie in deren Genuss kommen können und wann eventuell die
Reduzierung der Erbschaftssteuer auf den Balearen auf 1%
geltend gemacht werden kann sagt Ihnen am besten der
Rechtsanwalt vor Ort.
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4. |
Bringt Ihnen ein auf Mallorca erstelltes Testament
Vorteile?
Nicht ein speziell ein auf Mallorca erstelltes, wohl aber ein vor
einem spanischen Notar erstelltes Testament erleichtert
auch die Nachlassabwicklung auf Mallorca.
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5. |
Müssen Sie zur Erbfallabwicklung nach Mallorca fliegen?
Nein. Eine von einem
fachkundigen Vertreter als mündlich Bevollmächtigter vor
dem Notar erstellte Erbschaftsannahmeurkunde kann von
Ihnen in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich
ratifiziert werden.
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6. |
Wer bezahlt für Sie die Erbschaftssteuer?
Oft ist das direkt
über das die Erbschaftsannahme protokollierende Notariat
auf Mallorca möglich.
Aufgabe des Sie beratenden Rechtsanwaltes ist es
sinnvollerweise zugleich die anfallende Erbschaftssteuer
für Sie möglichst optimal niedrig ansetzen zu lassen.
Dies erfolgt durch Festlegung des Nachlasswertes für
welche es in der Rechtspraxis einen gewissen Spielraum
gibt. Auch systematische Erbausschlagungen können
Steuervorteile erschliessen lassen.
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