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Der Rechtstipp in Spanien:
Die spanische Erbschaftssteuer
Den Handlungsbedarf abklären lohnt sich immer, warum? |
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1. |
Die
Steuersätze in Spanien liegen selbst für direkte Verwandte
und Ehegatten zwischen 7,65 % und 34 %. Der Höchstsatz bei
Nichtverwandten liegt bei 81,6 %.
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2. |
Die
persönlichen Freibeträge für die gleiche Personengruppe sind
mit knapp 16.000 € vergleichsweise sehr gering.
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3. |
Aber es
gibt, - je nach Einzelfall -, eine Vielzahl von
Möglichkeiten zur Erbschaftssteuerreduzierung; im weitesten
Umfang zeitgleich mit der Spanieninvestition, aber in
beschränktem Umfang selbst noch nach dem Erbfall.
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4. |
Auf der
Basis einer Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt. lässt
sich im Einzelfall bereits abklären, welche Erbschaftssteuer
aktuell anfallen würde, ebenso wie die Grössenordnung.
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5. |
Bei
Vorhandensein von Spanienimmobilien sind regelmässig durch
richtige tatsächliche und Testamentsgestaltung
Steuereinsparpotentiale in Höhe fünffacher Eurobeträge
erschliessbar, dies bei einem Beratungskostenaufwand von
etwa 1 % des Verkehrswertes der Immobilie.
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