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1. |
Was
ist eine umgekehrte Hypothek ? |
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Dies ist ein neues Bankprodukt, welches es
Immobilieneigentümern ermöglicht, ohne Nachweis eigenen
hohen Einkommens noch im Alter die eigene Immobilie zur
Rentenerhöhung zu belasten.
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2. |
Seit wann gibt es diese Möglichkeit ? |
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In
Grossbritannien bereits seit 1965, in den USA seit 1989
und in Spanien wird dieses Bankprodukt nunmehr seit
einigen Jahren auch angeboten, u.a. von der Caja
Sabadell, zunehmend aber von allen Banken.
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3. |
Wann ist diese Rentenerhöhung für Sie interessant ? |
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Nun, zunächst dann, wenn Sie Ihre monatliche Rente
erhöhen möchten, und wer möchte dies nicht.
Weiterhin dann, wenn Ihre Kindergeneration finanziell
ausreichend selbst versorgt ist, oder Sie ausdrücklich
niemandem etwas vererben möchten.
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4. |
Wie
funktioniert die umgekehrte Hypothek ? |
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Sie
belasten Ihre Immobilie schrittweise gegen eine
monatliche Rentenauszahlung. Sie bleiben allerdings
Eigentümer derselben und können diese, bei
entsprechender Vereinbarung, auch weiterhin verkaufen.
Meist wird dieses Bankprodukt ab dem 65. Lebensjahr
angeboten und kann entweder zeitlich befristet oder auf
Lebenszeit abgeschlossen werden.
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5. |
Wie
wird mit den „Risiken“, etwa des statistisch vorzeitigen
oder späteren Versterben umgegangen? |
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Insoweit können Zusatzversicherungen abgeschlossen
werde, sowohl zugunsten der finanzierenden Bank wie auch
zugunsten der Erben. Die Risiken der Zahlungsunfähigkeit
des Gläubigers werden übrigens bei Bankhypotheken ebenso
vermieden, wie diejenigen des Wertverfalles.
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6. |
Gibt es in Spanien eine gesetzliche Regelung ? |
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Es
existiert eine Gesetzesvorlage vom 03. März 2007.
Hierzu sei angemerkt, dass das Prinzip der
Privatautonomie der Vertragsparteien auch künftig
individuelle, hiervon abweichende Regelungen, erlauben
wird.
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7. |
Und
die Kosten ? |
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Mit
Kosten in Höhe von 3 – 5 % des Immobilienwertes ist hier
zu rechnen. Die Notwendigkeit der notariellen Abwicklung
und Besteuerung mit der 1 %igen Dokumentesteuer, AJP,
sind hier einige der Kostenposten. Ebenso sind
Schätzkosten der Immobilie und Bankkommissionen zu
berücksichtigen. Versicherungen und Kosten der
anwaltlichen Überprüfung und Optimierung des Vertrages
kommen hinzu.
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8. |
Gibt es auch steuerliche Vorteile ? |
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Auch diese gibt es. So etwa die Vermeidung der 18 %igen
Verkaufsgewinnbesteuerung in Spanien. Denkbar sind auch
Einsparungen von Vermögens- und Erbschaftssteuer bei
Immobilieneigentum in Spanien.
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9. |
Wie
erfolgt die Vertragsüberprüfung ? |
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Hier ist die Vertragsvorlage auf ihre individuelle
Tauglichkeit einerseits zu prüfen und Optimierungen im
Hinblick auf die jeweilige Zielrichtung und Risikolage
vorzunehmen. Denkbar ist auch, für das Bankgespräch
gewisse Eckpfeiler vorab zufixieren.
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