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Zwischenzeitlich können wir auf eine bald 10-jährige
anwaltliche Erfahrung in Spanien sowie eine 20-jährige in
Deutschland zurückblicken.
Immer waren wir bestrebt, eine möglichst optimale anwaltliche
Beratung zu bieten.
Hierbei galt es wegweisende Entscheidungen zu treffen:
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Abdeckung aller Rechtsgebiete oder
Spezialisierung? |
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Anstellung vieler Anwälte oder persönliche
Fallbearbeitung? |
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Kanzleierweiterung oder spezifische
Kooperation mit anderen Rechtsanwälten oder
Rechtsanwaltskanzleien? |
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Bei diesen Fragestellungen haben wir versucht,
vorrangig Rückmeldungen unserer Mandantschaft als zentrale
Entscheidungsgrundlage mit einzubeziehen. So vernehmen wir oftmals
Klagen seitens unserer Mandanten bei anderen Rechtsanwaltskanzleien
würden Sie
regelmässig mit neuen Anwaltsmitarbeitern anstelle
langjährig tätigen, erfahrenen Rechtsanwälten, konfrontiert.
Zudem machten wir die Erfahrung eines hohen Vermittlungs- und
Kontrollaufwandes bei ergänzend einbezogenen und einzuarbeitenden
Anwälten.
Die Schlussfolgerung: Ausweitung des Sekretariatsbereiches aber
persönliche Wahrnehmung der anwaltlichen Beratung und Betreuung.
Eine weitere Erkenntnis: Eine qualitativ hochstehende anwaltliche
Tätigkeit bedarf der Spezialisierung und gesicherter
Erfahrungswerte.
Unsere Schlussfolgerung: Direkte Kooperation an beiden
Kanzleistandorten mit jeweils erfahrenen Kollegen. Dies ermöglicht
uns die direkte Abdeckung aller im deutsch-spanischen Rechtsverkehr
regelmässig einschlägigen Rechtsgebieten.
Zum Thema Doppelstandort in beiden Ländern:
Hier hat uns die Erfahrung gezeigt, dass viele Rechtsangelegenheiten
entweder ihren Ursprung in dem jeweils anderen Land haben oder dort
ihre Fortsetzung finden.
Dann erweitert der Doppelstandort die direkte effiziente
Handlungsfähigkeit erheblich.
Und schliesslich: Die Doppelsprachigkeit von Rechtsanwalt und
Kanzleimitarbeitern ist praktisch ein unabdingbares Erfordernis. In
manchen Regionen Spaniens zudem auch die Kenntnis der zweiten
regionalen offiziellen Sprache, so auf den Balearen des Katalan oder
das Mallorquin.
Die Erkenntnis hier: Man muss mit der Sprache der Mandantschaft und
deren Kultur- und Rechtskreis perfekt vertraut sein, andernfalls
entstehen Missverständnisse, welche die Zusammenarbeit erschweren
und schliesslich unmöglich machen.
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