Der moderne Trend geht dahin, gerichtliche
Streitigkeiten zu vermeiden. Die Lösung heisst Mediation
und der Anwalt wird zum Mediator, dem sachkundigen Schlichter
bei Erhalt der Freiwilligkeit der Beteiligten bei der gemeinsamen
Beschlussfassung.
Den Anwalt als Mediator gibt es heute bereits in mehreren
rechtlichen Themenkreisen:
- bei familienrechtlichen Streitigkeiten wie Scheidungen
- bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- bei Gesellschafter- oder Unternehmenskonflikten
- bei Miet-, Nachbar- und Wohnungseigentümerstreitigkeiten
und
- bei Erbstreitigkeiten
Die direkte Tätigkeit unserer Kanzlei zentriert sich
hier auf den erbrechtlichen Bereich der Erbauseinandersetzung
und der Regelung vorweggenommener Erbfolgen.
Mit uns kooperierende Kollegen und Kolleginnen haben sich
auf die Themenbereiche des Familien- und Arbeitsrechtes
spezialisiert.
Weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten der Mediation
finden Sie in unserem Beitrag "Der
Mediator spart Geld, Zeit und Nerven bei Erbauseinandersetzungen".