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1. |
Was ist ein „Mallorca-Erbfall“?
Ein Erbfall bei welchem in Mallorca belegene
Vermögensgegenstände zum Nachlass gehören.
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2. |
Benötigen Sie zu dessen Bewältigung einen deutschen
Rechtsanwalt auf Mallorca ?
Nicht notwendigerweise, aber ein auf Erbrecht
spezialisierter deutscher Anwalt vor Ort kann Ihnen die
in Spanien notwendige notarielle Erbschaftsannahme nicht
nur adäquat vorbereiten, sondern auch wertvolle Hinweise
für die Zukunft, etwa den Verkauf der Immobilie, mit auf
den Weg geben.
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3. |
Gibt es erbschaftssteuerliche Besonderheiten auf
Mallorca/Balearen?
Ja diese gibt es. Etwa erhöhte persönliche und
Hauptwohnsitzfreibeträge; letztere betragen für
Ehegatten und Kinder betreffend die
Hauptwohnsitzimmobilie auf den Balearen je 180.000 €.
Ob und wie, mit welcher Nachweiserbringung,
Sie in deren Genuss kommen können und wann eventuell die
Reduzierung der Erbschaftssteuer auf den Balearen auf 1%
geltend gemacht werden kann sagt Ihnen am besten der
Rechtsanwalt vor Ort.
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4. |
Bringt Ihnen ein auf Mallorca erstelltes Testament
Vorteile?
Nicht ein speziell ein auf Mallorca erstelltes, wohl aber ein vor
einem spanischen Notar erstelltes Testament erleichtert
auch die Nachlassabwicklung auf Mallorca.
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5. |
Müssen Sie zur Erbfallabwicklung nach Mallorca fliegen?
Nein. Eine von einem
fachkundigen Vertreter als mündlich Bevollmächtigter vor
dem Notar erstellte Erbschaftsannahmeurkunde kann von
Ihnen in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich
ratifiziert werden.
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6. |
Wer bezahlt für Sie die Erbschaftssteuer?
Oft ist das direkt über das die
Erbschaftsannahme protokollierende Notariat auf Mallorca
möglich.
Aufgabe des Sie beratenden Rechtsanwaltes ist es
sinnvollerweise zugleich die anfallende Erbschaftssteuer
für Sie möglichst optimal niedrig ansetzen zu lassen.
Dies erfolgt durch Festlegung des Nachlasswertes für
welche es in der Rechtspraxis einen gewissen Spielraum
gibt. Auch systematische Erbausschlagungen können
Steuervorteile erschliessen lassen. |