Zentral von Mallorca aus bearbeitet unsere auf
deutsch-spanische Erbangelegenheiten spezialisierte
Rechtsanwaltskanzlei seit über zehn Jahren Erbfälle mit
Spanienvermögen.
Das sind die Punkte auf die es in der Rechtspraxis
entscheidend ankommt:
2. Umgehendes Abklären der Erbrechtssituation
unter
Berücksichtigung des internationalen Erbrechtes
3. Absicherung von Immobilien gegen Eindringen
Dritter
4. Verhinderung von Kontengeldverfügungen
unberechtigter Personen.
5. Eigener Zugriff auf Erblasserkonten zur Bedienung
von
Nachlassverbindlichkeiten
6. Zeitnahe Entscheidung ob Erbausschlagung
7. Fristeinhaltung bei der Erbschaftssteuerzahlung
8. Kurzfristige Vorbereitung der notariellen
Erbschaftsannahme in Spanien
9. Optimierung / Minimierung der zu zahlenden
Erbschaftsteuer
10. Zeitgleiche Realisierung des Immobilienverkaufes,
soweit gewünscht
Damit die spanische Erbangelegenheit sofort in die richtige
Spur gebracht wird, in – spanisch: encarrilar – haben wir
die Erbfallhotline für Spanien mit eigener Website
“www.erbfallhotline-spanien.de“
eingerichtet.