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Erbrechts-Newsletter VI 01/2009

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strichel_hori

Zentrale Nachlassabwicklung für ganz Spanien

Zentral von Mallorca aus bearbeitet unsere auf deutsch-spanische Erbangelegenheiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei seit über zehn Jahren Erbfälle mit Spanienvermögen.

Das sind die Punkte auf die es in der Rechtspraxis entscheidend ankommt:

  1.       Schnelles Auffinden sämtlicher Nachlassgegenstände

  2.       Umgehendes Abklären der Erbrechtssituation
            unter Berücksichtigung des internationalen Erbrechtes

  3.       Absicherung von Immobilien gegen Eindringen Dritter

  4.       Verhinderung von Kontengeldverfügungen unberechtigter Personen.

  5.       Eigener Zugriff auf Erblasserkonten zur Bedienung
            von Nachlassverbindlichkeiten

  6.       Zeitnahe Entscheidung ob Erbausschlagung

  7.       Fristeinhaltung bei der Erbschaftssteuerzahlung

  8.       Kurzfristige Vorbereitung der notariellen Erbschaftsannahme in Spanien

  9.       Optimierung / Minimierung der zu zahlenden Erbschaftsteuer

10.       Zeitgleiche Realisierung des Immobilienverkaufes, soweit gewünscht

Damit die spanische Erbangelegenheit sofort in die richtige Spur gebracht wird, in – spanisch: encarrilar – haben wir die Erbfallhotline für Spanien mit eigener
Website “www.erbfallhotline-spanien.de“ eingerichtet.



Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:

info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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