Steuerresidente in Spanien werden -
wegen der Vermögensnachfolge
Dies kann für Eheleute sehr sinnvoll sein, wenn sie
über eine Immobilie in Spanien verfügen und diese
zu ihrem Hauptwohnsitz machen.
Rein praktisch passiert dies dadurch, dass in Spanien die
Tarjeta de Residencia beantragt wird.
Dann nämlich kann die spanische "Erbschaftsteuer
und Schenkungswüste" teilweise umschifft werden.
Denn für die spanische Hauptwohnsitzimmobilie gibt
es für Kinder und Ehegatten jeweils auch zumindest
einen Erbschaftssteuerfreibetrag von circa 100.000 €.
Berücksichtigt man die spanische Praxis der Wertunterdeklarierung,
ist der statistisch-praktische spanische Erbschaftssteuerfreibetrag
noch höher anzusiedeln.