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Erbrechts-Newsletter I 6/2002  zurück
strichel_hori

Steuerresidente in Spanien werden -
wegen der Vermögensnachfolge

Dies kann für Eheleute sehr sinnvoll sein, wenn sie über eine Immobilie in Spanien verfügen und diese zu ihrem Hauptwohnsitz machen.

Rein praktisch passiert dies dadurch, dass in Spanien die Tarjeta de Residencia beantragt wird.

Dann nämlich kann die spanische "Erbschaftsteuer und Schenkungswüste" teilweise umschifft werden.

Denn für die spanische Hauptwohnsitzimmobilie gibt es für Kinder und Ehegatten jeweils auch zumindest einen Erbschaftssteuerfreibetrag von circa 100.000 €.

Berücksichtigt man die spanische Praxis der Wertunterdeklarierung, ist der „statistisch-praktische“ spanische Erbschaftssteuerfreibetrag noch höher anzusiedeln.


 

strichel_hori

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