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Erbrechts-Newsletter I 9/2001  zurück
strichel_hori

Wie hoch ist der Pflichtanteil bei Auslandsimmobilien ?

Der Pflichtteilsanspruch, namentlich von Kindern und Ehegatten, ist immer ein Geldzahlungsanspruch in Höhe des Wertes des hälftigen gesetzlichen Erbteiles. Aber wie hoch ist beispielsweise der Wert einer Auslandsimmobilie anzusetzen?

Die Frage ist eine ganz praktische:
Wie kann der Auslandsimmobilienwert ohne grossen Aufwand zielsicher festgestellt werden? Umso mehr ein Problem wenn, wie in Spanien, die notariellen Kaufverträge oft einen zu niedrigen Wert ausweisen. Hochzurechnende Katasterwerte, - die Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer-, und Bankgutachten für ca. 500 DM können in Spanien wertvolle Anhaltspunkte bieten. die Lösung sind sicherlich Vor-Ort-Kontakte ins jeweilige Land. Weitere Informationen zum Thema Pflichtteilsrecht finden Sie in unserem Medienbeitrag „Ist Erben eine Pflichtkür?“

Ein letzter Hinweis: Achtung, der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren.

strichel_hori

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