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Erbrechts-Newsletter III 5/2001  zurück
strichel_hori

Als Miterbe haben Sie es häufig nicht einfach, an Ihr Geld zu kommen

Besonders gilt dies dann, wenn das Erbe vornehmlich aus einer Immobilie besteht. Dann kann keiner der Miterben über dieses Haus verfügen, ohne die Zustimmung der anderen Miterben einzuholen.

Um gleichwohl zeitnah zumindest den entsprechenden anteiligen Geldwert zu erhalten, stehen Ihnen im wesentlichen drei Möglichkeiten zur Verfügung.

1. Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt Sie aus.
2. Sie selbst verkaufen Ihren Erbteil an eine andere Person.
3. Sie lassen das Haus versteigern und erhalten dann den anteiligen Erlös als Miterbe.

Ist hier eine einvernehmliche Lösung nicht zeitnah erreichbar, so führt häufig die Einschaltung eines Anwaltes als fachkundigem neutralen Mediator zum Erfolg.

strichel_hori

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