Als Miterbe haben Sie es häufig nicht einfach,
an Ihr Geld zu kommen
Besonders gilt dies dann, wenn das Erbe vornehmlich aus
einer Immobilie besteht. Dann kann keiner der Miterben über
dieses Haus verfügen, ohne die Zustimmung der anderen
Miterben einzuholen.
Um gleichwohl zeitnah zumindest den entsprechenden anteiligen
Geldwert zu erhalten, stehen Ihnen im wesentlichen drei
Möglichkeiten zur Verfügung.
1. Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt Sie aus.
2. Sie selbst verkaufen Ihren Erbteil an eine andere Person.
3. Sie lassen das Haus versteigern und erhalten dann den
anteiligen Erlös als Miterbe.
Ist hier eine einvernehmliche Lösung nicht zeitnah
erreichbar, so führt häufig die Einschaltung eines
Anwaltes als fachkundigem neutralen Mediator zum Erfolg.