Mediation als anwaltliche Vermittlertätigkeit soll
gerichtliche Erbstreitigkeiten entbehrlich machen
Mediation statt teurer Rechtsstreite. Diese Devise wurde
nicht nur deshalb ausgegeben, um die Überlastung der
Gerichte mit erbrechtlichen Streitigkeiten abzumindern.
Die Mediation als freiwillige Schlichtung ist oft auch
in der Lage, jahrzehntelangen Erbstreitigkeiten vorzubeugen
oder diese zu beenden und zugleich für alle Beteiligten
ökonomisch vorteilhaftere Ergebnisse hervorzubringen
als dies bei gerichtlichen Rechtstreiten der Fall wäre.
Weitere Informationen hierzu können Sie über
das Mediationszentrum
in Karlsruhe beziehen.
Neben dem erbrechtlichen Bereich können wir Ihnen
für familien- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten
Anwaltskollegen/innen als Mediatoren vermitteln.
Ergänzende Informationen zu dieser Thematik finden
Sie auch auf unserer Website "Der Anwalt als Vermittler
von Rechtsstreitigkeiten" und im Rahmen des Medienbeitrages
"Der Mediator erspart Geld, Zeit und Nerven bei Erbauseinandersetzungen".