Es gibt Benachteiligungen von Ausländern in Spanien, z.B. auf
Mallorca, welche in ähnlicher Weise leider auch Ausländern in
Deutschland durch deutsche Behörden erfahren:
Das Bekanntsein und Vertrautsein mit Personen führt zur
Vorzugsbehandlung. Dieser Effekt potenziert sich mitunter auf
Mallorca mit seiner Insellage: Mallorquiner kennen regelmässig
andere Mallorquiner am besten.
Abbauen können Sie Ihre Distanz durch eigene gute spanische
und mallorquinische/katalanische Sprachkenntnisse,
persönliches Einfühlungsvermögen, Toleranz und aktivem Kontakt
mit der einheimischen Bevölkerung.
Von mallorquinischer Seite ist hier wohl bei der Schulbildung
anzusetzen und dort der Grundstein für mehr Verständnis und
spätere Gleichbehandlung von ausländischen Mitbürgern zu
legen.
Richten wir unser Augenmerk andererseits darauf, was deutsche
Behörden zum Abbau der Diskriminierung von Auslandsdeutschen,
- auch in Deutschland eine Randgruppe -, beitragen können oder
müssten, so fallen einem schnell Stichworte wie
„Rückkehrproblematik“ oder „Rentenauszahlung ins Ausland“ ein.
Anlässlich der Bundestagswahl 2009 hat nun die Mallorca
Zeitung, Nr. 488, einen 10-Punkte-Forderungskatalog einer
fiktiven deutschen Mallorca-Partei veröffentlicht, welche den
Handlungsbedarf der deutschen Regierung zum Abbau der
Diskriminierung von Auslandsdeutschen treffend darstellt.
Zum Zugang zu diesem 10-Punkte-Programm zur Beendigung der
Diskriminierung von Auslandsdeutschen klicken Sie
hier
Günter Menth
Tel.: 971 –
55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
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www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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