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Benachteiligungen von Auslandsdeutschen in Spanien abschaffen

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strichel_hori


Es gibt Benachteiligungen von Ausländern in Spanien, z.B. auf Mallorca, welche in ähnlicher Weise leider auch Ausländern in Deutschland durch deutsche Behörden erfahren:

Das Bekanntsein und Vertrautsein mit Personen führt zur Vorzugsbehandlung. Dieser Effekt potenziert sich mitunter auf Mallorca mit seiner Insellage: Mallorquiner kennen regelmässig andere Mallorquiner am besten.

Abbauen können Sie Ihre Distanz durch eigene gute spanische und mallorquinische/katalanische Sprachkenntnisse, persönliches Einfühlungsvermögen, Toleranz und aktivem Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung.

Von mallorquinischer Seite ist hier wohl bei der Schulbildung anzusetzen und dort der Grundstein für mehr Verständnis und spätere Gleichbehandlung von ausländischen Mitbürgern zu legen.

Richten wir unser Augenmerk andererseits darauf, was deutsche Behörden zum Abbau der Diskriminierung von Auslandsdeutschen, - auch in Deutschland eine Randgruppe -, beitragen können oder müssten, so fallen einem schnell Stichworte wie „Rückkehrproblematik“ oder „Rentenauszahlung ins Ausland“ ein.

Anlässlich der Bundestagswahl 2009 hat nun die Mallorca Zeitung, Nr. 488, einen 10-Punkte-Forderungskatalog einer fiktiven deutschen Mallorca-Partei veröffentlicht, welche den Handlungsbedarf der deutschen Regierung zum Abbau der Diskriminierung von Auslandsdeutschen treffend darstellt.

Zum Zugang zu diesem 10-Punkte-Programm zur Beendigung der Diskriminierung von Auslandsdeutschen klicken Sie hier



Günter Menth
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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