Jedes Immobilienunternehmen, das Objekte in Spanien
vermittelt, sollte über eine kontinuierliche Kooperation mit
einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vor Ort in
Spanien verfügen. Warum? Und warum vor Ort?
Ein reibungsloser Verkauf von Immobilienobjekten im Ausland
setzt immer voraus, dass auftretende Problematiken schnell
und rechtssicher gelöst werden können.
Regelmässig gilt es hier, verkaufsbegleitend Fragen zum
Bau-, Immobilien- und Steuerrecht abzuklären.
Bleiben hier überzeugende und abgesicherte Antworten aus,
wird oftmals vom Ankauf des Objektes Abstand genommen.
Auch ist es in Spanien wichtig, bei Einigkeit der
Vertragsparteien zunächst einen sachgerechten Privatvertrag
abzuschliessen. Verbleibende Problemstellungen, wie etwa der
Objektbezug der vorvereinbarten Bankfinanzierung auf Käufer-
oder die Grundbucheintragung von Bauteilen auf
Verkäuferseite, können dann im verbleibenden Zeitfenster bis
zum Notarvertrag bei per Privatvertrag gesichertem
Rechtsrahmen in Ruhe geregelt werden.
Auch weiss es das Käuferklientel zu schätzen, wenn Sie bei
auftretenden Zweifelfragen auf eine kontinuierliche
Zusammenarbeit mit einem Anwaltspartner in Spanien verweisen
können.
Der Kanzleisitz und tatsächliche Arbeitsort vor Ort in
Spanien bürgt für den kurzen Weg und kurzen Draht bei
jeglicher Kooperation mit Notariaten, Grundbuchämtern,
spanischem Finanzamt oder Baubehörden.
Grundsätzlich gibt es hier zwei Kooperationsmodelle: Den Typ
„Beratervertrag“ und den Typ „Einzelfallkooperation“.
Wünschen Sie nähere Informationen oder sind Sie an einer
Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei interessiert, dann
kontaktieren Sie uns einfach.
Telefon: 0034 – 971 – 55 93 77
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