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Für Makler von Spanienimmobilien anzuraten:
Kanzleipartner vor Ort in Spanien zur professionellen Abwicklung
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strichel_hori


Jedes Immobilienunternehmen, das Objekte in Spanien vermittelt, sollte über eine kontinuierliche Kooperation mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vor Ort in Spanien verfügen. Warum? Und warum vor Ort?

Ein reibungsloser Verkauf von Immobilienobjekten im Ausland setzt immer voraus, dass auftretende Problematiken schnell und rechtssicher gelöst werden können.

Regelmässig gilt es hier, verkaufsbegleitend Fragen zum Bau-, Immobilien- und Steuerrecht abzuklären.

Bleiben hier überzeugende und abgesicherte Antworten aus, wird oftmals vom Ankauf des Objektes Abstand genommen.

Auch ist es in Spanien wichtig, bei Einigkeit der Vertragsparteien zunächst einen sachgerechten Privatvertrag abzuschliessen. Verbleibende Problemstellungen, wie etwa der Objektbezug der vorvereinbarten Bankfinanzierung auf Käufer- oder die Grundbucheintragung von Bauteilen auf Verkäuferseite, können dann im verbleibenden Zeitfenster bis zum Notarvertrag bei per Privatvertrag gesichertem Rechtsrahmen in Ruhe geregelt werden.

Auch weiss es das Käuferklientel zu schätzen, wenn Sie bei auftretenden Zweifelfragen auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit einem Anwaltspartner in Spanien verweisen können.

Der Kanzleisitz und tatsächliche Arbeitsort vor Ort in Spanien bürgt für den kurzen Weg und kurzen Draht bei jeglicher Kooperation mit Notariaten, Grundbuchämtern, spanischem Finanzamt oder Baubehörden.

Grundsätzlich gibt es hier zwei Kooperationsmodelle: Den Typ „Beratervertrag“ und den Typ „Einzelfallkooperation“.

Wünschen Sie nähere Informationen oder sind Sie an einer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei interessiert, dann kontaktieren Sie uns einfach.

Telefon: 0034 – 971 – 55 93 77

email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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