Partner von Bauunternehmen und Promotoren auf Mallorca:
Unsere Empfehlung für Sie
Rechtsberatung ist kein Selbstzweck, sondern immer eingebunden
in bestimmte Vorhaben, Projekte oder sie dient zur Vermögensabsicherung.
Ein Projekt, namentlich ein Bauprojekt in Spanien ist oft
nicht einfach zu händeln.
Damit ein solches Bauprojekt erfolgreich realisiert werden
kann, bedarf es in der Praxis des Zusammenwirkens einer
ganzen Reihe von Fachleuten, vom Architekten bis zu Steuerberater.
Über unsere Mandantschaft haben wir hier in den letzten
Jahren umfassende Erfahrungen sammeln können.
Wir arbeiten nicht in einem fixen Team, sondern koordinieren
im Einzelfall die adäquate Zusammenarbeit.
Wenn Sie also als Promotor oder Bauunternehmer die passenden
Partner für verschiedene Bereiche suchen, können
wir Ihnen gerne, - als kostenfreier aber gleichwohl wertvoller
Service -, entsprechende Empfehlungen geben. Rufen Sie uns
einfach an: Tel. (** 34) - 971 - 55 93 77.
Die Steuertermine der Steuerbringschuld in Spanien
Im Gegensatz zur in Deutschland gewohnten Situation der
Steuerzahlungspflicht nach Erhalt eines Steuerbescheides
ist man in Spanien grundsätzlich verpflichtet, seine
Steuern ohne vorherige Aufforderung beim Finanzamt einzuzahlen.
Für einige der Steuerarten in Spanien und Mallorca
haben wir Ihnen nachfolgend die massgeblichen Termine /
Zeiträume zur Steuerzahlung aufgelistet.
1. Einkommensteuer:
bis 20. Juni (bei Rückerstattung bis 30. Juni)
2. I.V.A. (MwSt.):
Alle 3 Monate, Januar, April, Juli, Oktober
(bis spätestens zum 20. des jeweiligen Monats)
3. I.A.E. (Gewerbesteuer):
September
4. KFZ-Steuer:
Palma/Calviá: 1. März - 30. April
Andraitx: 15. April - 15. Juni
Llucmajor: September - Oktober
Sta. Margalida / Ca´n Picafort: November
5. Grundsteuer / Gemeindesteuer:
Palma: 15. September - 15.November
Calviá: 1. Juni - 31. Juli
Andraitx: 15. Juli - 15. September
Llucmajor: September - Oktober