Abwesenheit, Nachteile durch
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Für
Postzustellungen bei der Eigentümergemeinschaft einen
Zustellungsbevollmächtigten als Adressaten angeben, oder
für regelmässige Postkastenleerung durch den Nachbarn
Sorge tragen
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Arbeiten von der Wohnung aus
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Erlaubt, wenn keine Beeinträchtigung der anderen
Wohnungseigentümer, etwa durch Lärm oder grösseren
Publikumsverkehr
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Balkon, zulässige Gestaltung
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Dekoration, Markisen und Verglasung sind regelmässig
zulässig, ebenso die Anbringung von Parabolantennen,
soweit sie nicht über den Balkonraum hinausgehen
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Baumängel, wessen Reparaturpflicht
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Ist
Ihr Sondereigentum betroffen, obliegt Ihnen die
Reparaturpflicht; was genau zum Sondereigentum gehört,
geht aus der notariellen Teilungserklärung hervor.
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Ist
die gesamte Anlage oder das Gemeinschaftseigentum
betroffen, nur dann ist die Eigentümergemeinschaft für
die Reparatur zuständig.
Ob Bauträger oder Architekt haften, ist im Einzelfall
abzuklären.
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Pflichtversicherungen verbessern zwischenzeitlich die
Möglichkeit der Anspruchsdurchsetzung gegenüber
Architekt und Bauträger.
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Buchhaltung, Überprüfungsrecht
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Ein
Einsichtsrecht in die Buchhaltung steht jedem Eigentümer
zu nach entsprechender Anmeldung, insbesondere im
Vorlauf zu Eigentümerversammlungen
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Erhaltungsaufwand, Gemeinschaftseigentum
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Pflicht zur anteiligen Mittragung sämtlicher notwendiger
Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum, selbst wenn
Sie persönlich gewisse Einrichtungen wie Aufzug oder
Schwimmbad nie nutzen sollten.
Die Neueinrichtung mancher Installationen bedarf
allerdings mitunter der Zustimmung einer qualifizierten
Mehrheit.
Beispiel: Fahrstuhl 60 %.
Nicht unbedingt notwendige Einrichtungen wie
Gemeinschaftsantennen zahlen nur die Nutzer.
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Garage, Verkäuflichkeit
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Garagen und Stellplätze sind generell unabhängig von der
Wohnung verkäuflich.
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Hausordnung, Inhalte
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Möglich, aber nicht zwingend |
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Typische Inhalte u.a. sind:
Aussenanbringung von Fernsehantennen, Benutzung des
Schwimmbades, Dauer der Heizperiode, Grünanlagenpflege,
Verschliessen des Treppenhauses.
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Haustiere, Zulässigkeit
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Übliche Haustiere können auch per Satzung nicht verboten
werden
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Kauf und Verkauf, Einschränkungen und Vorkaufsrecht
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Keine Einschränkungen bei Kauf und Verkauf, auch kein
Vorkaufsrecht anderer Eigentümer
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Miteigentümer, Liste der
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generell besteht Datenschutz, aber über das
Buchprüfungsrecht oder Wasser- und
Energiekostenrechnungen ist praktisch oft ein
Informationszugang möglich.
Bezüglich potentieller Eigentümer ist unabhängig davon
eine allgemeine Grundbuchabfrage möglich, wenn Sie den
Namen wissen.
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Satzung, Abänderbarkeit und Inhalte
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Das
Einstimmigkeitsprinzip macht die Satzung nur schwerlich
abänderbar. |
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Wesentliche Inhalte betreffen die Kompetenzen der Organe
der Eigentümergemeinschaft wie Präsidenten und
Eigentümerversammlung, Umlagenzahlung u.a.
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Teilungserklärung, praktische Bedeutung
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Der
Teilungserklärung kann man nicht nur die genaue Grösse
und Zuordnung der Bauteile zum jeweiligen Sondereigentum
entnehmen, sondern in dieser ist auch die genaue
Quotenbestimmung der einzelnen Wohneinheiten zur
gesamten Wohnanlage enthalten.
Diese Quote ist für die Kostentragungspflicht der
einzelnen Wohnungseigentümer massgebend.
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Wohnrecht, Entzug bei Fehlverhalten
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In
Extremfällen möglich.
In der Praxis eher vorkommend bei beharrlicher
Nichtzahlung der Kosten an die Eigentümergemeinschaft im
Wege der Zwangsversteigerung.
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Vermietung, Zulässigkeit
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Während die Dauervermietung kaum eingeschränkt werden
kann, gilt gleiches nicht für die Ferienvermietung, wenn
sie zugleich das Zusammenleben in der Wohnanlage stört.
Zudem gibt es in touristischen Gebieten Sonderregelungen
zum Schutz des Hotelgewerbes. Auf den Kanaren etwa ist
die private touristische Vermietung vollkommen
untersagt.
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Wasserschaden, Haftung
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Beim Bruch eines Hauptversorgungsrohres haftet die
Eigentümergemeinschaft, beim Versorgungsrohr der Wohnung
haftet deren Eigentümer.
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