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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 1/2002
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strichel_hori
Neues spanisches Baugesetz stärkt die Rechtsposition von Bauherrn und Eigentümern

Ein leidiges Thema in der Vergangenheit war in Spanien immer die Behebung von Baumängeln.

Oft existierten Promoter oder Bauunternehmer im Zeitpunkt der Geltendmachung nicht mehr oder es gab endlose Diskussionen, wer denn für welchen Baufehler verantwortlich wäre.

Schliesslich drohte die Verjährung der Ansprüche.

Theoretische Rechtsansprüche bestanden zwar, von der bisher tolerierten Rechtspraxis wurden diese aber de facto wieder vernichtet. Eine äusserst unbefriedigende Situation, auch für einen mit der Thematik befassten Anwalt.

Das am 6. Mai 2000 in Kraft getretene spanische Bauverordnungsgesetz, - Ley de Ordenación de la Edificación – definiert nun klar die Haftung von Bauunternehmern und Promotoren und verpflichtet diese zudem bis spätestens im Zeitpunkt der Bauabnahme entsprechende Baumängelversicherungen abgeschlossen zu haben.


Checken Sie Ihren Bauunternehmer oder Promotor vor Bauabnahme auf Abschluss der Bauwerksversicherungen

Am 6. Mai 2000 ist ein neues Bauordnungsgesetz in Spanien in Kraft getreten, die Ley 38/1999 de Ordenación de la Edificación, LOE.

Die entscheidende Neuregelung stellen die zwingend von Bauunternehmer und Promotor abzuschliessenden Baumängelversicherungen dar.

So müssen im Zeitpunkt der Bauwerksabnahme drei Versicherungen abgeschlossen sein, welche dem Bauherrn die entsprechende Baumängelbeseitigung absichern sollen.

Versicherung gegen Schäden an den Elementen der Fertigstellung und Veredelung, abzuschliessen durch den Bauunternehmer. Dies auf die Dauer von 1 Jahr und mit der Versicherungssumme in Höhe von 5 % der endgültigen Baukosten.

Versicherung gegen Schäden, die die Bewohnbarkeit beeinflussen, abzuschliessen durch den Promotor, - seguro de señal.
Dies ist auf die Dauer von 3 Jahren abzuschliessen. Die Versicherungssumme beträgt 30 % der endgültigen Baukosten.

In der Praxis wird diese Vesicherung oft auch von privaten Bauherrn abgeschlossen, da das Bauwerk nur dann in das Grundbuch eingetragen werden kann. Jedenfalls ist damit auch ein potentieller Erwerber vom Bauherrn gegen diese Art von Schäden abgesichert.


Versicherung gegen Schäden an den Strukturelementen des Bauwerkes, abzuschliessen durch den Bauunternehmer.
Die Versicherungslaufzeit beträgt hier 10 Jahre, Versicherungssumme sind 100 % der endgültigen Bausumme.


Für den Bauherrn und Promotor bedeutet dies in der Praxis den korrekten Abschluss dieser Versicherungen, insbesondere durch den Bauunternehmer, abzuchecken.

Generell empfiehlt sich im übrigen eine Bauvertragsgestaltung dergestalt, dass ein Restbetrag erst drei bis sechs Monate nach der Bauabnahme zur Zahlung fällig wird.

Generell wird erwartet, dass diese Regelung den Markt der spanischen Bauunternehmer schrittweise bereinigt, da unseriöse Firmen sich die hohen Versicherungssummen nicht werden leisten können.

Zugleich aber werden für den Bauherrn hierdurch Mehrkosten in Höhe von bis zu 1 % der Baukosten prognostiziert.

Diese Mehrkosten dürften sich für den Bauherrn allerdings allemal bezahlt machen. Ausserdem: Eine weitgehend stressfreie Bauphase ist bereits ein Gewinn, jedenfalls an Zeit und Lebensqualität.

 

strichel_hori

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