Neues spanisches Baugesetz stärkt
die Rechtsposition von Bauherrn und Eigentümern
Ein leidiges Thema in der Vergangenheit war in Spanien
immer die Behebung von Baumängeln.
Oft existierten Promoter oder Bauunternehmer im Zeitpunkt
der Geltendmachung nicht mehr oder es gab endlose Diskussionen,
wer denn für welchen Baufehler verantwortlich wäre.
Schliesslich drohte die Verjährung der Ansprüche.
Theoretische Rechtsansprüche bestanden zwar, von der
bisher tolerierten Rechtspraxis wurden diese aber de facto
wieder vernichtet. Eine äusserst unbefriedigende Situation,
auch für einen mit der Thematik befassten Anwalt.
Das am 6. Mai 2000 in Kraft getretene spanische Bauverordnungsgesetz,
- Ley de Ordenación de la Edificación
definiert nun klar die Haftung von Bauunternehmern und Promotoren
und verpflichtet diese zudem bis spätestens im Zeitpunkt
der Bauabnahme entsprechende Baumängelversicherungen
abgeschlossen zu haben.
Checken Sie Ihren Bauunternehmer oder Promotor vor Bauabnahme
auf Abschluss der Bauwerksversicherungen
Am 6. Mai 2000 ist ein neues Bauordnungsgesetz in Spanien
in Kraft getreten, die Ley 38/1999 de Ordenación
de la Edificación, LOE.
Die entscheidende Neuregelung stellen die zwingend von
Bauunternehmer und Promotor abzuschliessenden Baumängelversicherungen
dar.
So müssen im Zeitpunkt der Bauwerksabnahme drei Versicherungen
abgeschlossen sein, welche dem Bauherrn die entsprechende
Baumängelbeseitigung absichern sollen.
Versicherung gegen Schäden an den Elementen der Fertigstellung
und Veredelung, abzuschliessen durch den Bauunternehmer.
Dies auf die Dauer von 1 Jahr und mit der Versicherungssumme
in Höhe von 5 % der endgültigen Baukosten.
Versicherung gegen Schäden, die die Bewohnbarkeit
beeinflussen, abzuschliessen durch den Promotor, - seguro
de señal.
Dies ist auf die Dauer von 3 Jahren abzuschliessen. Die
Versicherungssumme beträgt 30 % der endgültigen
Baukosten.
In der Praxis wird diese Vesicherung oft auch von privaten
Bauherrn abgeschlossen, da das Bauwerk nur dann in das Grundbuch
eingetragen werden kann. Jedenfalls ist damit auch ein potentieller
Erwerber vom Bauherrn gegen diese Art von Schäden abgesichert.
Versicherung gegen Schäden an den Strukturelementen
des Bauwerkes, abzuschliessen durch den Bauunternehmer.
Die Versicherungslaufzeit beträgt hier 10 Jahre, Versicherungssumme
sind 100 % der endgültigen Bausumme.
Für den Bauherrn und Promotor bedeutet dies in der
Praxis den korrekten Abschluss dieser Versicherungen, insbesondere
durch den Bauunternehmer, abzuchecken.
Generell empfiehlt sich im übrigen eine Bauvertragsgestaltung
dergestalt, dass ein Restbetrag erst drei bis sechs Monate
nach der Bauabnahme zur Zahlung fällig wird.
Generell wird erwartet, dass diese Regelung den Markt der
spanischen Bauunternehmer schrittweise bereinigt, da unseriöse
Firmen sich die hohen Versicherungssummen nicht werden leisten
können.
Zugleich aber werden für den Bauherrn hierdurch Mehrkosten
in Höhe von bis zu 1 % der Baukosten prognostiziert.
Diese Mehrkosten dürften sich für den Bauherrn
allerdings allemal bezahlt machen. Ausserdem: Eine weitgehend
stressfreie Bauphase ist bereits ein Gewinn, jedenfalls
an Zeit und Lebensqualität.