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Rechtsrat bei Baumängeln in Spanien  zurück
strichel_hori
Natürlich entscheidend ist es, zunächst den Sachverhalt möglichst objektiv festzustellen und rechtlich maßgebend ist die Beurteilung des Einzelfalles.

Gleichwohl lassen sich, - zu Ihrer Groborientierung -, folgende Leitlinien festhalten:
1. Bauunternehmer und Architekten haften 10 Jahre ab Fertigstellung des Bauwerkes.
2. Bei unklarer Verantwortlichkeit sind beide gemeinsam zu verklagen.
3. Klagebefugt ist der Eigentümer, bei Eigentümergemeinschaften deren Präsident.
Sind Sie als Mieter betroffen, müssen Sie den Eigentümer als Ihren Vertragspartner verklagen.
4. Achten Sie immer darauf, daß auch der Bauunternehmer die obligatorische Bauwerksversicherung abgeschlossen hat, damit Ihre Mängelansprüche bei später aufgelösten oder illiquiden Baufirmen nicht ins Leere gehen

strichel_hori

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