Natürlich entscheidend ist es, zunächst
den Sachverhalt möglichst objektiv festzustellen und
rechtlich maßgebend ist die Beurteilung des Einzelfalles.
Gleichwohl lassen sich, - zu Ihrer Groborientierung -,
folgende Leitlinien festhalten:
1. Bauunternehmer und Architekten haften 10 Jahre
ab Fertigstellung des Bauwerkes.
2. Bei unklarer Verantwortlichkeit sind beide gemeinsam
zu verklagen.
3. Klagebefugt ist der Eigentümer, bei Eigentümergemeinschaften
deren Präsident.
Sind Sie als Mieter betroffen, müssen Sie den Eigentümer
als Ihren Vertragspartner verklagen.
4. Achten Sie immer darauf, daß auch der Bauunternehmer
die obligatorische Bauwerksversicherung abgeschlossen hat,
damit Ihre Mängelansprüche bei später aufgelösten
oder illiquiden Baufirmen nicht ins Leere gehen