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Die richtigen Abschlagszahlungen und Einbehaltung für Baumängel, wenn Sie in Spanien bauen  zurück
strichel_hori
In jedem Fall benötigen sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, spanisch „presupuesto“. Die grösste Sicherheit für Bauherrn und Bauunternehmer stellt die regelmässige Teilzahlung nach Baufortschritt dar.

Nachvollziehbar ist weiterhin dass dem Bauunternehmen spätestens mit Baubeginn eine gewisse Abschlagszahlung zur Verfügung zu stellen ist. Andernfalls müsste dieser seine Personalkosten sowie die Materialkosten für den Bauherrn quasi vorstrecken.

Ebenso verständlich ist die Einbehaltung eines gewissen Restbetrages seitens des Bauherrn, um so das in der Praxis häufig leidige Problem in den Griff zu bekommen: Der Bauunternehmer läst sich nicht mehr blicken, wenn es gilt, die Baumängel zu beseitigen.

Die Gretchenfragen:
Erster Anzahlungs- und Einbehaltungsbetrag in welcher Höhe?
Erste Anzahlung 10 % der Kaufsumme, Einbehaltungsbetrag: 5 % der Kaufsumme.

Und was es hierbei noch zu beachten gilt: Beide Beträge werden anteilig auf die Teilzahlungsbeträge verrechnet.

strichel_hori

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