In jedem Fall benötigen sie einen detaillierten
Kostenvoranschlag, spanisch presupuesto. Die grösste
Sicherheit für Bauherrn und Bauunternehmer stellt die
regelmässige Teilzahlung nach Baufortschritt dar.
Nachvollziehbar ist weiterhin dass dem Bauunternehmen spätestens
mit Baubeginn eine gewisse Abschlagszahlung zur Verfügung
zu stellen ist. Andernfalls müsste dieser seine Personalkosten
sowie die Materialkosten für den Bauherrn quasi vorstrecken.
Ebenso verständlich ist die Einbehaltung eines gewissen
Restbetrages seitens des Bauherrn, um so das in der Praxis
häufig leidige Problem in den Griff zu bekommen: Der
Bauunternehmer läst sich nicht mehr blicken, wenn es
gilt, die Baumängel zu beseitigen.
Die Gretchenfragen:
Erster Anzahlungs- und Einbehaltungsbetrag in welcher Höhe?
Erste Anzahlung 10 % der Kaufsumme, Einbehaltungsbetrag:
5 % der Kaufsumme.
Und was es hierbei noch zu beachten gilt: Beide Beträge
werden anteilig auf die Teilzahlungsbeträge verrechnet.