Stirbt ein Bankkunde, so ist
die Bank verpflichtet, dem deutschen Finanzamt eine Auskunft
über die Bankkundengelder zum Todestag zu erteilen.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn die Geldeinlagen
bei einer ausländischen Filiale eines deutschen Kreditinstitutes
erfolgten.
Sie müssen also davon ausgehen, dass Geldeinlagen bei
der Bankfiliale im Ausland dem deutschen Fiskus in gleicher
Weise bekannt werden, wie inländische Geldeinlagen.
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