Gehört bei einer Trennung eine Immobilie in Spanien zum
ehelichen Vermögen, so spielen in der Praxis drei Fragen oft
eine zentrale Rolle:
Frage 1: |
Wieviel ist die Spanienimmobilie wert ? |
Dies
mag Bedeutung haben für die gerechte Vermögensaufteilung
oder die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches eines
Ehegatten.
Hier können Sie eine spanische Schätzgesellschaft
beauftragen oder den Finanzamtskontrollwert errechnen
lassen.
Frage 2: |
Wie
kann man die Immobilie möglichst steuergünstig
auf einen Ehegatten übertragen ? |
Hier
bedarf es entsprechender Formulierungen: Zuteilung der
konkret bezeichneten Spanienimmobilie im Rahmen der
Vermögensaufteilung und diesbezügliche Geltendmachung im
Rahmen der Eigentumsübertragung in Spanien.
So kann die Übertragung grunderwerbssteuerfrei erfolgen.
Frage 3: |
Wie
lässt sich der Verkauf der Immobilie zeitnah,
rechtssicher und mit adäquatem Verkaufserlös tätigen ? |
In
diesem Zusammenhang wird oft eine sachkundige und neutrale
Person mit der Abwicklung vor Ort beauftragt damit keiner
der Ehepartner befürchten muss, vom anderen übervorteilt zu
werden, etwa aufgrund parallel erfolgender
Ergänzungszahlungen an den verkaufsaktiven Noch-Ehegatten.
Suchen Sie generell einen guten Informationsservice zur
Bewältigung der oft komplexen und schwierigen
Scheidungssituation und deren Ablauf sei hier noch auf die
Website-Adresse
www.scheidung.de hingewiesen.
Hier steht Ihnen umfangreiches Ratgeberwissen zu allen
scheidungsrelevanten Themen zur Verfügung.