Möglich ist hier sowohl eine Einzelfall-
wie auch eine kontinuierliche Kooperation mit systematischer
Zusammenarbeit. Ausgangsüberlegung ist die Tatsache,
dass wir Ihnen die zeitaufwendige und haftungsträchtige
Einarbeitung in einzelne Spanienrechtsfälle ersparen
und durch entsprechende Honorarerteilung eine für beide
Seiten ökonomisch vertretbare Fallbearbeitung möglich
machen, wobei der Mandant, - vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung
im Einzelfall -, beim deutschen Kollegen verbleibt.
Typische Fallkonstellationen
der Anwaltskollegen mit Spanienbezug
I. Einzelfallkooperation
Hier empfehlen wir, uns das Kooperationsformular "
Einzelfall
mit Spanienbezug" oder das Kooperationsformular
"
Kontinuierliche Zusammenarbeit"
per e-mail zuzusenden.
II. Dauerkooperation
Diese Variante erscheint uns dann sinnvoll, wenn Sie in
Ihrem regionalen Umkreis regelmässig Mandanten mit
Auslandsvermögen betreuen oder diese Mandantengruppe
verstärkt anzusprechen beabsichtigen.
Unterstützt werden kann dies unsererseits u.a. durch
gelegentliche Fachvorträge in Ihrer Region
gegenseitige Verlinkung auf der Website
Zurverfügungstellen von Fachartikeln für Ihre
regionalen Medien
III. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen
Union
Diese CCBE-Berufsregeln haben wir Ihnen als kleinen Service
hier
informatorisch
zugänglich gemacht.
IV.
Spektrum der Kooperationsmöglichkeiten mit unserer Kanzlei
in Spanien