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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 11/2010

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strichel_hori

Baumängel in Spanien – was tun?

Immer dann, wenn man weiss, wie man am besten auf eine auftretende Problemstellung reagiert, kann an wieder beruhigter damit umgehen.

Werden Sie bei Ihrem Hausbau in Spanien von Baumängeln überrascht, empfiehlt ich folgendes vorgehen: 

1.

Sie einigen sich mit dem Bauunternehmer auf 
 

 

1.1

Nachbesserung
 

 

1.2

Kompensation mit ergänzender Tätigkeit 
 

 

Dies alles sollte genau schriftlich vereinbart werden, gegebenenfalls unter Nutzung einer anwaltlichen Vereinbarungsvorlage.

 

 

 

2.

Ist keine solche Vereinbarung mit dem Bauunternehmen möglich, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt 
 

 

2.1

Dieser prüft zunächst die Sach-und Rechtslage 
 

 

 

2.1.1

Keine Verfristung der Geltendmachung
 

 

 

2.1.2

Beweissicherung, soweit erforderlich 
 

 

2.2

Inauftraggabe eines Sachverständigengutachens, - wenngleich als solches nicht direkt gerichtsverwertbar, ermöglicht es der anwaltlichen Vertretung doch, zielgerichtet auf eine aussgerichtliche Vereinbarung hinzuarbeiten.

 

 

 

3.

Ist auch auf der Basis eines Sachverständigengutachtens eine vergleichsweise Regelung nicht möglich, muss allerdings der Gerichtsweg beschritten werden.


Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet: www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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