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Baumängel in Spanien – was tun?
Immer dann, wenn man weiss, wie man am besten auf eine
auftretende Problemstellung reagiert, kann an wieder
beruhigter damit umgehen.
Werden Sie bei Ihrem Hausbau in Spanien von Baumängeln
überrascht, empfiehlt ich folgendes vorgehen:
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1. |
Sie einigen sich mit dem Bauunternehmer auf
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1.1 |
Nachbesserung
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1.2 |
Kompensation mit ergänzender Tätigkeit
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Dies alles sollte genau schriftlich vereinbart werden,
gegebenenfalls unter Nutzung einer anwaltlichen
Vereinbarungsvorlage. |
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2. |
Ist keine solche Vereinbarung mit dem Bauunternehmen
möglich, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem
Rechtsanwalt
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2.1 |
Dieser prüft zunächst die Sach-und Rechtslage
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2.1.1 |
Keine Verfristung der Geltendmachung
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2.1.2 |
Beweissicherung, soweit erforderlich
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2.2 |
Inauftraggabe eines Sachverständigengutachens, -
wenngleich als solches nicht direkt gerichtsverwertbar,
ermöglicht es der anwaltlichen Vertretung doch,
zielgerichtet auf eine aussgerichtliche Vereinbarung
hinzuarbeiten. |
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3. |
Ist auch auf der Basis eines Sachverständigengutachtens
eine vergleichsweise Regelung nicht möglich, muss
allerdings der Gerichtsweg beschritten werden. |
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
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