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Immobilienkauf und -verkauf Spanien:
Steuererhöhungen zum 1. Juli 2010
Massgeblicher Stichtag ist der Abschluss des notariellen
Kaufvertrages.
Folgende Steuererhöhungen stehen an:
| 1. |
Mehrwertsteuererhöhung (IVA) von 16 % auf 18 % |
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Betrifft Verkauf von Baugrundstücken, Geschäftslokalen
und generell Immobilienerwerb von
umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern.
Beim Erwerb von Wohnungen und Garagen vom Bauunternehmer
gelten reduzierte Umsatzsteuerbeträge von noch 7 % und
nach dem 1. Juli 2010 von dann 8 %.
Diese Steuererhöhungen betreffen den Käufer. |
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2.
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Verkäufer wiederum sind von der Gewinnsteuer oder
Einkommensteuer
auf den Verkaufsgewinn betroffen |
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Besteuerungsgrundlage ist hier die Differenz des
notariellen Verkaufspreises abzüglich des notariellen
Erwerbspreises.
Hier wird der Steuersatz von 18 % auf 19 % erhöht. |
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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