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Unterschreiben Sie keinen spanischen Text,
wenn Sie ihn nicht verstanden haben
Es mag wie eine Binsenweisheit klingen, aber unsere
langjährige anwaltliche Praxis auf Mallorca hat gezeigt,
dass durch ungeprüftes Unterzeichnen spanischer
Vertragstexte und Vereinbarungen nicht nur kontinuierlich
erhebliche Vermögenswerte, sondern ganze wirtschaftliche
Existenzen vernichtet werden:
„Hätte ich doch …….“ ist daher ein oft vernommener Satz.
Je geschäftiger und dringender der Unterzeichnungswunsch
vorgetragen wird, oder auch je beiläufiger, - beides sind
Varianten, welche systematisch in Verschleierungs- und
Betrugsabsicht genutzt werden -, umso mehr Achtsamkeit ist
geboten.
Natürlich gilt auch: je grösser die wirtschaftliche
Relevanz, desto grösser der Prüfungsbedarf.
Hier einige typische Beispiele:
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Private Immobilienkäufe, die in Spanien bereits
formgültig sind, wurden mit nahezu unerfüllbaren
Bedingungen oder Fristen versehen:
Anzahlungsbeträge gehen so verloren.
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Die Übernahme eines Geschäftes oder der Pachtvertrag
ohne abgesicherte Betriebsgenehmigung, oder auch ein
Gewerbemietvertrag mit zu kurzer Laufzeit für einen
Weiterverkauf des Unternehmenswertes:
In einer Vielzahl von Einzelfällen gehen hier
ausländischen Investoren in Spanien fünf- oder
sechsstellige Eurobeträge verloren. |
Das Spektrum der „Selbstschädigungsmöglichkeiten“ ist nahezu
unerschöpflich.
Oft ist rein rechtlich keine Einwendung mehr möglich und
eine Betreuungsabsicht der Gegenseite kann auch im Prozess
nicht geltend gemacht werden.
Zudem gilt: Wer wissentlich ein in einer ihm nicht bekannten
Sprache abgefasstes Dokument unterzeichnet, verdient
keinerlei rechtlichen Schutz, wenn er sich auf die
Unkenntnis des Dokumenteninhaltes beruft.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
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