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Wann ist die Beschaffung eines spanischen
Immobilien-Wertgutachtens sinnvoll ?
Die Unsicherheit über den tatsächlichen Wert spanischer
Immobilien hemmt konkrete Entscheidungen namentlich beim An-
und Verkauf dieser Immobilien.
Multipliziert wird diese Unsicherheit durch das Spanien
eigene Bewertungschaos von Katasterwert , realer Wert,
Finanzamtskontrollwert, letzterer wiederum mit nach Regionen
unterschiedlichen Berechnungsmethoden.
Wer praktische Sicherheit haben möchte beauftragt am besten
eine der grossen Schätzgesellschaften in Spanien welche
zentral auch mit der Vergleichswertmethode unter
Einbeziehung realer Verkaufspreise vergleichbarer Objekte
arbeiten und auch von allen spanischen Bankinstituten in
Anspruch genommen werden.
Wann nun ist für Sie die Beschaffung eines solchen
Schätzgutachtens sinnvoll?
Hier haben wir Ihnen die wesentlichen Situation aus unserer
Praxis als Anwaltskanzlei in Spanien zusammengefasst.
1. Verkäufer zur Fixierung des Verkaufspreises
2. Käufer vor endgültiger Entscheidung zum Ankauf
3. Miterben als Basis einer gerechten
Erbauseinandersetzung
4. Banken vor der Kreditvergabe
5. Familien mit Spanienvermögen vor der
Rechtsnachfolgeerstellung
6. Gläubiger vor der Vollstreckung in
Spanienimmobilien
7. Ehepartner im Rahmen der Zugewinnberechnung
8. Pflichtteilsberechtigte in Vorbereitung der
Anspruchsgeltendmachung
Die Beschaffung dieser Schätzgutachten können Sie auch über
unsere Kanzlei in Auftrag geben und abwickeln lassen.
Dann klicken Sie
hier zum
Zugang zum entsprechenden Online-Beschaffungsformular
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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