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Immobilienverkauf in Spanien in Zeiten der Immobilienkrise:
Hausverlosung oder freiwillige Immobilienversteigerungen
Immobilienverlosungen in Spanien sind zwar nicht, wie etwa
in Deutschland, gesetzlich verboten.
Gleichwohl können sie sich in der Praxis nicht durchsetzen
und sind neben hohen steuerlichen Belastungen,- 15% der
Gesamtsumme der auszugebenden Lose u.a. -, noch mit dem Risiko
verbunden die Immobilie bei nur wenigen Loskäufern unter
diesen Verlosen zu müssen
Dann hätten sie die Immobilie praktisch verschenkt.
Anstelle des über die Verlosung erwarteten Mehrerlöses in
Höhe des zumindest erwarteten Schätzwertes haben sich die
Verloser dann einen „Bärendienst“ erwiesen.
Bei dem schrittweise erfolgten Rückzug der
Hausverlosungspioniere in Spanien stellt sich eher die Frage ob
und inwieweit einzelne Losverkäufer bei Abbruch der
Hausverlosung die tatsächliche Verlosung unter allen
bisherigen Loskäufern und den Zuschlag an einen von Ihnen
gerichtlich durchsetzen können.
Möglicherweise werden sich hier in näherer Zukunft
Interessengruppen von Loskäufern mit dieser Zielrichtung
formieren.
Im Internetzeitalter lassen sich die Mitloserwerber relativ
einfach auffinden.
In dieser Situation hat nun ein Anwaltskollege auf Mallorca
seinen früheren Ansatz der freiwilligen
Immobilienversteigerungen,- in früheren Hochpreisphasen
nicht ausreichend attraktiv-, wieder „ausgegraben“ und erste
Versteigerungstermine angesetzt. Hier ist das Risiko des
Verschenkenmüssens durch den Ansatz entsprechender
Mindestpreise ausgeschlossen. Nähere Einzelheiten und
aktuelle Objektvorstellungen von Mallorcaimmobilien finden
Sie über das Portal
www.palmapropertyauctions.com.
Solange der Immobilienmarkt in Spanien sich noch nicht
wieder erholt hat mag das für all diejenige welche ihre
Immobilie in Spanien kurzfristig veräussern möchten oder
müssen eine interessante Veräusserungsvariante sein.
Gleichwohl dürfte es sich für jeden Immobilieneigentümer in
dieser Situation lohnen, zunächst alle grundsätzlich in
Betracht kommenden Alternativen in dieser Situation
durchzuchecken. Und hier gibt es auch eine entsprechende
Palette, von der zeitweisen Rückzahlungsaussetzung bei
zusätzlichen Sicherheiten bis zur Erschliessung weiterer
Einnahmen durch Vermietung, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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