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Bei geerbten Spanienimmobilien:
Die Balearen ermöglichen einen zeitnäheren steuerbefreiten
Weiterverkauf durch Familienerben
Wohnte der Vererber einer Immobilie in Spanien mehr als fünf
Jahre vor seinem Versterben überwiegend in der spanischen
Finca, so können nach Art 20 des spanischen
Erbschaftssteuergesetzes, ISD, insbesondere erbende Kinder
und Enkel einen erheblichen
"Hauptwohnsitz-Erbschaftssteuerfreibetrag" von jeweils
122.606,47 € -, auf den Balearen erhöht auf 180.000 €, in
Anspruch nehmen.
Allerdings fällt eine nachträgliche Erbschaftsbesteuerung
spanienweit dann an, wenn die erbenden Abkömmlinge die
Immobilie binnen 10 Jahren nach dem Versterbenszeitpunkt
ihrerseits veräussern.
Hier nun gibt es auf den Balearen, namentlich also Mallorca,
Menorca und Ibiza, eine Erleichterung für die
Erbengeneration:
So müssen hier verkaufende erbende Abkömmlinge bei Erbfällen
nach dem 01.01.2007 nur noch fünf
Jahre vor dem Verkauf warten um nicht nachträglich den zunächst zugebilligten erbschaftssteuerlichen
Hauptwohnsitzfreibetrag entzogen zu bekommen und den
entsprechenden Erbschaftssteuerbetrag noch nachentrichten zu
müssen.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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