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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 05/2009

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strichel_hori

Bei geerbten Spanienimmobilien:
Die Balearen ermöglichen einen zeitnäheren steuerbefreiten Weiterverkauf durch Familienerben


Wohnte der Vererber einer Immobilie in Spanien mehr als fünf Jahre vor seinem Versterben überwiegend in der spanischen Finca, so können nach Art 20 des spanischen Erbschaftssteuergesetzes, ISD, insbesondere erbende Kinder und Enkel einen erheblichen "Hauptwohnsitz-Erbschaftssteuerfreibetrag" von jeweils 122.606,47 € -, auf den Balearen erhöht auf 180.000 €, in Anspruch nehmen.

Allerdings fällt eine nachträgliche Erbschaftsbesteuerung spanienweit dann an, wenn die erbenden Abkömmlinge die Immobilie binnen 10 Jahren nach dem Versterbenszeitpunkt ihrerseits veräussern.

Hier nun gibt es auf den Balearen, namentlich also Mallorca, Menorca und Ibiza, eine Erleichterung für die Erbengeneration:

So müssen hier verkaufende erbende Abkömmlinge bei Erbfällen nach dem 01.01.2007  nur noch fünf Jahre vor dem Verkauf warten um nicht nachträglich den zunächst zugebilligten erbschaftssteuerlichen Hauptwohnsitzfreibetrag entzogen zu bekommen und den entsprechenden Erbschaftssteuerbetrag noch nachentrichten zu müssen.




Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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