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Die Landfinca in Spanien
Rechtsrat bei typischen Zerstörungen im
Nachbarschaftsbereich nach dem Regenguss
Wasser ist willkommen, auch in Spanien, wenn es zur rechten
Zeit und in Maßen
anzukommen pflegt.
Heftige Regengüsse allerdings wirken eher zerstörerisch.
Was tun, wenn der nette Nachbar sein Oberflächenwasser
gezielt auf das ihre ableitet?
Oder der nette Unterlieger verbarrikadiert sich mit einer
stabilen Mauer und lässt auf Ihrem Grundstück phasenweise
ein Feuchtgebiet entstehen.
Mitunter ist auch die gesamte Siedlungsgemeinschaft
betroffen, wenn auf natürliche Weise oder durch Nachhilfe
von Nachbar der private ungeteerte Zugangswert gleichsam
tief gefurcht davon schwimmt und der Fincazugang mit einem
herkömmlichen PKW verunmöglicht wird.
Nicht selten sind die Schuldzuweisungen dann wechselseitig
und das zuvor leidlich gute Nachbarschaftsverhältnis auf
lange Zeit vergiftet.
Das könnte man leicht vermeiden, denn die Rechtslage ist
eindeutig.
Art. 522 CC (spanisches Zivilgesetzbuch) sagt eindeutig, dass
weder der Oberlieger, noch der Unterlieger berechtigt ist,
den natürlichen Ablauf des Oberflächenwassers zu verändern.
Bei derart klaren Verhältnissen sollte die Vorlage des
Gesetzestextes bei rational denkenden Mitbürgern zur
Konfliktlösung ausreichen.
Ist gleichwohl die praktische Lösung kompliziert, kann ein
gemeinsames Gespräch mit einem Vermittler zum Ziel führen,
wobei das Ergebnis in eine eindeutige vertragliche
Vereinbarung münden sollte.
Mitunter macht hierfür eine notarielle Regelung Sinn, damit
auch künftige Rechtsnachfolger verpflichtend mit eingebunden
werden.
Bei alledem gibt es natürliche Grenzen dahingehend, dass
nicht Verträge zu Lasten Dritter abgeschlossen werden
können. Sind Wege vom Wasser betroffen, ist im Zweifel
zunächst bei der Gemeinde abzuklären, ob sich diese im
gemeindlichen Verzeichnis öffentlicher Wege wiederfinden.
Dann geht nichts ohne Einbeziehung der Gemeinde, welche
allerdings dann auch die Unterhaltspflicht trifft.
Hartnäckige Problemfälle ergeben sich oft dann, wenn
bauliche Veränderungen bereits zu Abweichungen des
natürlichen Wasserablaufes geführt haben,.
Die Lösung heisst: Rechtslage kennen, phantasievolle
Regelungen finden und diese im Einklang mit dem privaten und
öffentlichen Recht so zu fixieren, dass auf Dauer weitere
Nachbarschaftskonflikte ausgeschlossen werden.
Bei Bedarf ist die Wasserbehörde mit einzubeziehen.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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