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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 06/2009

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strichel_hori

Immobilienkauf auf Mallorca:
Lieber gleich zum Profi

Man kann eine Immobilie in Spanien ohne beratende Begleitung eines Rechtsanwaltes erwerben. Man kann in Spanien auf den Notar, also die notarielle Beurkundung verzichten. Im Extremfall sind sogar nur mündlich abgeschlossene Immobilienkäufe in Spanien rechtswirksam.

Häufig werden in Mallorca,- rechtsverbindliche – private Optionsverträge oder Kaufverträge über Immobilien im Wert von mehreren hunderttausenden Euro kurzfristig unterzeichnet um sich die vermeintliche Traumimmobilie zu sichern, ohne jegliche vorausgehende fachkundige Beratung, ohne jegliche Rechtssicherheit, ob der Verkäufer überhaupt der Eigentümer der Immobilie ist, ohne Rechtssicherheit, ob das betreffende Haus im spanischen Grundbuch eingetragen ist, ohne zu wissen welche Verkaufsnebenkosten so auf sie zukommen.

Ein solches Verhalten kann relativ „gutgehen“ oder nur verkraftbare Nachteile von einigen tausend oder zehntausend Euro nach sich ziehen, es kann aber auch wesentliche Teile ihres Lebensarbeitsertrages kosten oder die wirtschaftliche Existenz ruinieren.

Ist es dann nicht doch besser sich entsprechend dem Motto „Lieber gleich zum Profi“ von Anfang an mit einem anwaltlichen Experten in dieser Materie in Kontakt zu setzen.

Die Anwaltskosten betragen mit zirka einem Prozent der Immobilieninvestition nur einen Bruchteil der Maklerkosten von 5%-6%.

Wer einen erfahrenen Anwalt als Partner auswählt wird im übrigen seine Anwaltskosteninvestitionen in einen wirtschaftlichen Gewinn überführen können, warum?

Sie nutzen, zumindest bei einem in Spanien ansässigen Rechtsanwalt, dessen Kontaktnetz auch für Ihren Immobilienbau oder wegweisende Geschäftskontakte.

Vielleicht wird Ihnen von Bank- oder Maklerseite mitgeteilt, man prüfe die Immobilie ja auch auf entsprechende Rechtsmängel. Dann sei Ihnen gesagt: Teilweise mag dies stimmen, aber solche Aussagen entspringen häufig der Erwägung der die Käuferinteressen ernsthaft und fachkundig vertretende Rechtsanwalt könnte die schnelle – provisionsträchtige – Geschäftsabwicklung behindern.

Seriöse Makler und Bankenvertreter in Spanien hingegen werden Ihnen immer zur Beiziehung eines spezialisierten Rechtsanwaltes beim Immobilienkauf in Spanien zuraten, zumal der spanische Notar praktisch keine Beratungsfunktion hat, sondern dessen Aufgabe sich tendenziell in einer Beglaubigungsfunktion mit Identitätsüberprüfung erschöpft.



Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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