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Immobilienkauf auf Mallorca:
Lieber gleich zum Profi
Man kann eine Immobilie in Spanien ohne beratende Begleitung
eines Rechtsanwaltes erwerben. Man kann in Spanien auf den
Notar, also die notarielle Beurkundung verzichten. Im
Extremfall sind sogar nur mündlich abgeschlossene
Immobilienkäufe in Spanien rechtswirksam.
Häufig werden in Mallorca,- rechtsverbindliche – private
Optionsverträge oder Kaufverträge über Immobilien im Wert
von mehreren hunderttausenden Euro kurzfristig unterzeichnet
um sich die vermeintliche Traumimmobilie zu sichern, ohne
jegliche vorausgehende fachkundige Beratung, ohne jegliche
Rechtssicherheit, ob der Verkäufer überhaupt der Eigentümer
der Immobilie ist, ohne Rechtssicherheit, ob das betreffende
Haus im spanischen Grundbuch eingetragen ist, ohne zu wissen
welche Verkaufsnebenkosten so auf sie zukommen.
Ein solches Verhalten kann relativ „gutgehen“ oder nur
verkraftbare Nachteile von einigen tausend oder zehntausend
Euro nach sich ziehen, es kann aber auch wesentliche Teile
ihres Lebensarbeitsertrages kosten oder die wirtschaftliche
Existenz ruinieren.
Ist es dann nicht doch besser sich entsprechend dem Motto
„Lieber gleich zum Profi“ von Anfang an mit einem
anwaltlichen Experten in dieser Materie in Kontakt zu
setzen.
Die Anwaltskosten betragen mit zirka einem Prozent der
Immobilieninvestition nur einen Bruchteil der Maklerkosten
von 5%-6%.
Wer einen erfahrenen Anwalt als Partner auswählt wird im
übrigen seine Anwaltskosteninvestitionen in einen
wirtschaftlichen Gewinn überführen können, warum?
Sie nutzen, zumindest bei einem in Spanien ansässigen
Rechtsanwalt, dessen Kontaktnetz auch für Ihren
Immobilienbau oder wegweisende Geschäftskontakte.
Vielleicht wird Ihnen von Bank- oder Maklerseite mitgeteilt,
man prüfe die Immobilie ja auch auf entsprechende
Rechtsmängel. Dann sei Ihnen gesagt: Teilweise mag dies
stimmen, aber solche Aussagen entspringen häufig der
Erwägung der die Käuferinteressen ernsthaft und fachkundig
vertretende Rechtsanwalt könnte die schnelle –
provisionsträchtige – Geschäftsabwicklung behindern.
Seriöse Makler und Bankenvertreter in Spanien hingegen
werden Ihnen immer zur Beiziehung eines spezialisierten
Rechtsanwaltes beim Immobilienkauf in Spanien zuraten, zumal
der spanische Notar praktisch keine Beratungsfunktion hat,
sondern dessen Aufgabe sich tendenziell in einer
Beglaubigungsfunktion mit Identitätsüberprüfung erschöpft.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de |