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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 07/2009

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strichel_hori

Keine Doppelbesteuerung von Veräusserungsgewinnen beim Verkauf von Spanienimmobilien, aber……

.... der Gewinn aus der Veräusserung der Immobilie in Spanien kann den Einkommenssteuersatz im Heimatland Deutschland für den Verkäufer im entsprechenden Steuerjahr erhöhen.

Den grundsätzlichen Ausschluss der Doppelbesteuerung nach Art. 23 Absatz 1, DBA Doppelbesteuerungsabkommen, hat das Landgericht Münster in seinem Urteil vom 16. Februar 2009 bestätigt.

Andererseits soll einem Immobilienverk
äufer auch kein Steuervorteil aus dem Umstand erwachsen dass er seine Gewinne in verschiedenen Staaten erzielt weshalb dieser Gewinn beim deutschen Steuersatz berücksichtigt wird.

Damit wird die lineare Verkaufsgewinnbesteuerung in Spanien mit 18% von deutschen Fiskus nicht übernommen welcher auch insoweit seine progressive Besteuerung beibehält und damit im Ergebnis oft doch die Besteuerung des Immobilienverkaufsgewinnes in Spanien auf über 18% erhöht, wenn der Verkäufer seinen Steuerwohnsitz in Deutschland hat.



Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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