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Keine Doppelbesteuerung von Veräusserungsgewinnen beim
Verkauf von Spanienimmobilien, aber……
.... der Gewinn aus der Veräusserung der Immobilie in
Spanien kann den Einkommenssteuersatz im Heimatland
Deutschland für den Verkäufer im entsprechenden Steuerjahr
erhöhen.
Den grundsätzlichen Ausschluss der Doppelbesteuerung nach
Art. 23 Absatz 1, DBA Doppelbesteuerungsabkommen, hat das
Landgericht Münster in seinem Urteil vom 16. Februar 2009
bestätigt.
Andererseits soll einem Immobilienverkäufer
auch kein Steuervorteil aus dem Umstand erwachsen dass er
seine Gewinne in verschiedenen Staaten erzielt weshalb
dieser Gewinn beim deutschen Steuersatz berücksichtigt wird.
Damit wird die lineare Verkaufsgewinnbesteuerung in Spanien
mit 18% von deutschen Fiskus nicht übernommen welcher auch
insoweit seine progressive Besteuerung beibehält und damit
im Ergebnis oft doch die Besteuerung des
Immobilienverkaufsgewinnes in Spanien auf über 18% erhöht,
wenn der Verkäufer seinen Steuerwohnsitz in Deutschland hat.
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Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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